Die Vorwürfe sind abscheulich: Im Juni soll ein jugendlicher Wiener zwei Achtjährige nach dem Fußballspielen vergewaltigt haben. Unter der Androhung, sie mit einer Schere zu verletzen, seien die Volksschüler dem 16-Jährigen ins Gebüsch gefolgt. Er wird nicht rechtskräftig zu einer teilbedingten Haftstrafe verurteilt.
Die Burschen spielten Fußball, als sie der Angeklagte ansprach, sich unter einem falschen Namen vorstellte. „Das ist ein ungewöhnlicher Fall, den auch ich nicht alle Tage erlebe“, sagte die Staatsanwältin mit Blick auf den eher schmächtigen 16-Jährigen auf der Anklagebank. Denn es blieb im Juni am Fußballplatz in Wien-Donaustadt nicht beim Spielen.
Unter der Androhung, er würde den erst Achtjährigen mit einer Schere die Genitalien abschneiden, habe der Tischlerlehrling sie an zwei Tagen in ein Gebüsch genötigt, sie dort missbraucht. Rasch vertrauten sich die Opfer ihren Eltern an, es wurde Anzeige erstattet. „Die Burschen haben in ihrer Einvernahme gesagt, dass sie nicht die einzigen Opfer waren“, erklärte die Staatsanwältin.
Verteidigung spricht von Wette
Der jugendliche Wiener saß nun wegen Vergewaltigung und schweren sexuellen Missbrauch Unmündiger vor einem Schöffensenat. Und bestreitet. „Es hat hier eine Wette gegeben“, plädierte Anwältin Nina Binder. Der Verlierer des Fußballspiels hätte sich die Hose hinunterziehen müssen – dazu sei man in das Gebüsch gegangen. „Ich hab‘ ihnen dann gesagt, dass man das nicht macht und dass sie das unterlassen sollen“, sagte der 16-Jährige aus.
DNA-Spuren sind eindeutig
Genau dasselbe sei auch am Tag darauf passiert. „Warum gehen Sie noch einmal ins Gebüsch mit den Burschen?“, hinterfragte die Richterin. „Um zu sehen, ob sie es sich gemerkt haben.“ Dass am Tatort ein Kondom mit seiner DNA und der eines Opfers gefunden wurde, konnte er nicht erklären ...
Teilbedingte Haftstrafe
Nachdem die Volksschüler unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausgesagt hatten, fiel schließlich das Urteil: 21 Monate teilbedingte Haft, davon muss er sieben ins Gefängnis. Ihm wurde außerdem für die Zeit auf Bewährung eine Psychotherapie auferlegt. „Ihnen muss klar sein, ich werde Sie sehr genau beobachten“, sagte die Richterin. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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