Weitere Einschnitte

Diese Überraschungen bringt das Sparpaket noch

Innenpolitik
03.05.2025 15:56

In zehn Tagen wird Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) sein erstes Budget präsentieren. Darin dürften einige unangenehme Überraschungen enthalten sein. Die „Krone“ weiß, wen sie treffen ...

Insgesamt werden noch in diesem Jahr mindestens 6,4 Milliarden eingespart. Die erste Tranche wurde am 5. März im Ministerrat beschlossen. Darin enthalten waren die Verlängerung des Spitzensteuersatzes, die Abschaffung der Umsatzsteuerbefreiung von PV-Anlagen, die Anhebung der Wettgebühr, die Einbeziehung von E-Autos in die motorbezogene Versicherungssteuer, die Erhöhung der Tabaksteuer, die Anhebung der Banken-Abgabe, die Verlängerung des Krisenbeitrags der Energiewirtschaft sowie die Abschaffung der Bildungskarenz und des Klimabonus.

Sparpaket trifft alle Bereiche
Insgesamt bewirken diese Maßnahmen eine Konsolidierung von 1,24 Milliarden Euro im Jahr 2025 und 1,65 Milliarden Euro im Jahr 2026. Diese Woche schickte Marterbauer 12 Gesetze in Begutachtung, darin waren einige neue Einsparungen enthalten. So wird die Valorisierung des Kinderabsetzbetrags in den kommenden beiden Jahren ausgesetzt. Gut möglich, dass mit dem Budgetbegleitgesetz auch bei anderen Sozialleistungen die Bremse gezogen und die unter Türkis-Grün beschlossene automatische Valorisierung ausgesetzt wird.

Viele Mütter nutzten die Bildungskarenz zur Verlängerung der Babypause (Bild: Molnar Attila)
Viele Mütter nutzten die Bildungskarenz zur Verlängerung der Babypause

Weiters wird das beim Finanzminister verbleibende Drittel der „Kalten Progression“ für die gesamte Gesetzgebungsperiode einbehalten. Für 2025 wurde das Geld schon ausgegeben, 2026 bringt dieser Posten 440 Millionen Euro aus. Das erklärt mitunter, warum die diese Woche in Begutachtung geschickten Maßnahmen heuer ein Volumen von „nur“ 76 Millionen Euro haben und kommendes Jahr fast das Zehnfache, nämlich 696 Millionen, bringen.

Flexible Aufteilung für Ministerien-Sparpaket
Die Ministerien müssen heuer insgesamt 1,1 Milliarden einsparen. Das sind 15 Prozent in jedem Haus. Dem Vernahmen nach ist dieses Paket bereits fertig. Dabei hat man allerdings Flexibilität an den Tag gelegt: Die 15-Prozent-Vorgabe muss nicht von jedem Ministerium erfüllt werden, sondern von der jeweiligen Partei. Das bedeutet, dass die schwarzen und die roten Ressorts jeweils 40 Prozent zum Sparvolumen beitragen müssen und die pinken 20 Prozent.

Aufnahmestopp in Ministerien zu erwarten
Es ist davon auszugehen, dass es bei den Bediensteten Aufnahmestopps geben wird. Spannend bleibt die Frage, ob die für 2026 bereits vereinbarte Gehaltsanpassung bleibt. Die Vorgängerregierung hat mit der Gewerkschaft einen Abschluss für zwei Jahre vereinbart: 3,5 Prozent heuer und 0,3 über der rollierenden Inflation 2026. Marterbauer und der für Beamte zuständige Staatssekretär Alexander Pröll haben sich bisher eher skeptisch gezeigt, dass man dieses Paket wieder aufschnüren könnte. Wirksam wäre eine Nulllohnrunde allemal, sie bringt eine Milliarde jährlich. In manchen Bundesländern wird bereits über Nulllohnrunden für Bedienstete und Aufnahmestopp diskutiert.

Fahrplan für das Budget

13. Mai: Budgetrede im Nationalrat

14. Mai: Erste Lesung – Abgeordnete legen ihre Positionen zum Entwurf dar. Danach vertiefte Analyse des Budgets durch Experten und Opposition.

3. Juni: Öffentliches Experten-Hearing

4. bis 6. Juni sowie 10. und 11. Juni: Verhandlungen der einzelnen Budgetkapitel im Ausschuss

16. Juni: Finale Behandlung im Plenum

18. Juni: Beschluss des Doppelbudgets

Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) legt besonderen Wert darauf, dass die Sparmaßnahmen breit aufgestellt seien und Steuergerechtigkeit gefördert werde, ohne die Konjunktur zu schwächen. Er verweist auf Entlastungsmaßnahmen. So wird der Pendlereuro auf sechs Euro pro Kilometer verdreifacht. Dies soll als Kompensation für die Abschaffung des Klimabonus dienen. Auch der Negativzuschlag für Pendler wird angehoben. Weiters kommt es zu der bereits angekündigten Umsatzsteuerbefreiung für Frauenhygieneartikel und Verhütungsmittel.

Pendler bekommen Entfall des Klimabonus teilweise kompensiert (Bild: P. Huber)
Pendler bekommen Entfall des Klimabonus teilweise kompensiert

Zudem soll heuer eine steuerfreie Arbeitnehmer-Prämie bis zu 1000 Euro ermöglicht werden. Die soll es auch im kommenden Jahr geben, wobei die Höhe aus budgetären Gründen noch offen ist. In dem Paket enthalten ist weiters eine Erhöhung der Basispauschalierung für Betriebe inklusive Vorsteuerpauschale: Heuer steigt sie (von 220.000 Euro sowie 12 Prozent) auf 320.000 Euro sowie 13,5 Prozent, ab kommendem Jahr dann auf 420.000 Euro und 15 Prozent. Bei der Pauschalierung geht es darum, dass Teile der Betriebsausgaben und Vorsteuern mit einem Pauschalsatz ermittelt werden und Aufzeichnungs- bzw. Belegaufbewahrungspflichten großteils entfallen. Gesamt sollen die Entlastungsmaßnahmen heuer 170 Millionen ausmachen, 2026 sogar 273 Millionen.

Änderung für Stiftungen und Umwidmungsabgabe
Angehoben wird der Stiftungseingangssteuersatz – und zwar von 2,5 auf 3,5 Prozent. Einen Lückenschluss gibt es bei der Grunderwerbssteuer. Wenn der Käufer nicht direkt das Grundstück, sondern eine Gesellschaft, die das Grundstück besitzt, erwarb, galt bisher ein ermäßigter Steuersatz. Dies wird nun korrigiert. Eingeführt wird weiters eine Umwidmungsabgabe. Konkret soll den positiven (betrieblichen und außerbetrieblichen) Einkünften aus der Veräußerung von umgewidmetem Grund und Boden ein Umwidmungszuschlag hinzugerechnet werden. Dieser soll 30 Prozent betragen und im Rahmen der Immobilienertragsteuer abgeführt werden.

Glücksspiel wird teuer
„Angepasst“ wird die Energieabgabe. Ansonsten würde man nach Lesart des Finanzministeriums nicht auf die vereinbarten 200 Millionen an Konsolidierungsbeitrag kommen. Konkret wird die Grenze der begünstigten Investitionen von 72 auf 20 Euro pro Megawattstunde gesenkt. Mit einer weiteren Gesetzesänderung wird die Glücksspielabgabe für Lotterien von 16 auf 17,5 Prozent erhöht, die Konzessions- und Glücksspielabgabe für elektronische Lotterien (Onlineglücksspiel) soll von 40 auf 45 Prozent angehoben werden. Außerdem werden die Glücksspielabgaben für Landesausspielungen mit Glücksspielautomaten sowie für Ausspielungen mit Video-Lotterie-Terminals von zehn auf elf Prozent und die Zuschlagsabgaben der Länder von 15 auf 16,5 Prozent angehoben. Außerdem soll eine Glücksspielgabe auf den Verwaltungskostenbeitrag für Lotterien in Höhe von 7,5 Prozent eingeführt werden.

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