Die Musikschulförderung wird neu aufgestellt. Neben weniger Bürokratie gibt es bei den finanziellen Zuschüssen seitens des Landes demnächst auch höhere Einkommensgrenzen.
Musikschulunterricht fördert Hörens und Verstehen, außerdem wird die Motorik geschult. „Zudem trägt er zur Persönlichkeitsentwicklung bei“, weiß Bildungslandesrätin Daniela Winkler. Um allen burgenländischen Kindern eine musikalische Ausbildung zu ermöglichen, können Eltern ab 1. Mai bis spätestens 16. August ihren Nachwuchs zum Musikschulunterricht für das Schuljahr 2024/2025 anmelden.
Alles wird leichter
Damit auch Kinder aus einkommensschwachen Familien in den Genuss kommen, kann man bereits die Musikschulförderung des Landes beantragen. Sie wurde deutlich attraktiviert. „Wir haben die Förderabwicklung einfacher gestaltet und die Grenze des Netto-Haushaltseinkommens erhöht, analog zur Mittagessensförderung. Dadurch erhöht sich die Zahl der förderwürdigen Eltern“, so Landeshauptmann Hans Peter Doskozil.
Die Förderung wird künftig gleich vom Musikschulbeitrag abgezogen. Die Abrechnung erfolgt vom Land mit dem Musikschulwerk. Bisher musste die Förderung extra beantragt werden und wurde nachträglich ausbezahlt. Zu den Voraussetzungen für eine Förderung gehören auch der Hauptwohnsitz der obsorgepflichtigen Person und des Kindes im Burgenland und der Bezug von Familienbeihilfe für das betreffende Kind.
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