Ab 10. April startet die Arbeiterkammer-Wahl im Burgenland. 81.200 Arbeitnehmer sind bei dieser wahlberechtigt. Wie der Urnengang abläuft und was es zu beachten gibt.
In wenigen Tagen steht die AK-Wahl vor der Tür. Bei dieser entscheiden die AK-Mitglieder, wie die Zusammensetzung in der Vollversammlung – diese besteht aus 50 Kammerräten – künftig aussehen wird. Derzeit werden die Briefwahlkarten zugestellt. Mit diesen können Arbeitnehmer ihre Stimme von daheim aus abgeben. 67 Prozent der Wahlberechtigten werden diese Form der Stimmabgabe nutzen.
Stimmabgabe im Betrieb
Die restlichen 33 Prozent können in einem der rund 400 Betriebssprengel wählen. Je nach Betriebsstruktur sind mehrere Wahlzeiten und unterschiedliche Wahlorte für einen Betrieb möglich. Die Details dazu werden Anfang April mit einem Schreiben des Wahlbüros bekannt gegeben. Wer sich an den Wahltagen nicht im Betrieb befindet, kann bis spätestens 7. April beim Wahlbüro der AK Burgenland eine Wahlkarte beantragen.
Auch Lehrlinge und Arbeitslose sind berechtigt
Wahlberechtigt sind nicht nur die umlagepflichtigen Mitglieder, sondern auch rund 2000 Lehrlinge, geringfügig Beschäftigte, Karenzierte, Präsenz- und Zivildiener sowie in den vergangenen 12 Monaten arbeitslos gewordene Personen. Das Mindestalter ist15 Jahre, eine österreichische Staatsbürgerschaft ist nicht notwendig.
Vier Fraktionen
Der Wahl stellen sich die FSG mit Präsident Gerhard Michalitsch als Listenführer, die ÖVP-Arbeitnehmer mit Johannes Mezgolits, die Freiheitliche Arbeitnehmer mit Alexander Reinprecht und Gemeinsam AUGE/UG mit Maria Mauk. Aktuell stellt die FSG 37 Kammerräte. „Die AK-Wahl ist eine der komfortabelsten und einfachsten Wahlen, die wir in Österreich haben. In Summe haben dafür unsere Wahllokale 1662 Stunden geöffnet“, erklärt Michalitsch.
Wahlschluss ist am 23. April um 16 Uhr. Die Stimmenauszählung erfolgt am 24. April, dann soll es auch ein vorläufiges Ergebnis geben.
bgld.arbeiterkammer.at/wahl
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