Biometrie-Datenbank

Gesichtserkennung auf Facebook “rechtswidrig”

Web
16.08.2012 14:16
Die Hamburger Datenschutzaufsicht hat ihr Verfahren gegen Facebook im Streit um die Gesichtserkennung auf Fotos wieder aufgenommen. Facebook habe zwar angekündigt, vorerst auf die Erstellung weiterer Gesichtsmodelle von neuen Nutzern zu verzichten, aber weitergehende Verpflichtungen abgelehnt, erklärte der Hamburger Datenschützer Johannes Caspar am Mittwoch zur Begründung. "Damit ist und bleibt die bestehende Datenbank biometrischer Muster, die ohne Einwilligung der Betroffenen angelegt wurde, rechtswidrig", betonte er.

"Die bereits erhobenen Daten der Betroffenen sind zu löschen, oder es ist zumindest sicherzustellen, dass die Betroffenen einer weiteren Speicherung und Verwendung ihrer Gesichtsdaten nachträglich ausdrücklich zustimmen können", forderte Caspar. Eine Datenbank mit dem "Gesichtsabdruck" von Millionen Nutzern habe ein immenses Risiko- und Missbrauchspotenzial.

Caspar hatte das Verfahren im Juni ausgesetzt, nachdem Facebook mitgeteilt hatte, dass Verhandlungen mit der irischen Datenschutzbehörde zur automatischen Gesichtserkennung kurz vor einer rechtlich tragfähigen Einigung stünden. Die damalige Hoffnung, dass Facebook den datenschutzrechtlichen Forderungen auf dem Verhandlungswege nachkommen würde, habe sich aber nur zum Teil erfüllt, erklärte er jetzt.

Facebook verteidigt Gesichtserkennung
Facebook wies diesen Vorwurf zurück: "Wir sind der Auffassung, dass die Fotomarkierungs-Funktion auf Facebook vollkommen konform mit dem europäischen Datenschutzrecht ist", teilte ein Sprecher des weltgrößten sozialen Netzwerks in Deutschland am Donnerstag mit. Derzeit werde in Absprache mit dem europäischen Datenschutzbeauftragten von Facebook in Irland an einer Lösung gearbeitet, wie künftig Nutzer über Fotomarkierungs-Vorschläge informiert würden. 

Facebook hatte im vergangenen Jahr eine Funktion eingeführt, mit der Gesichter von Freunden automatisch in hochgeladenen Bildern erkannt werden. Die Datenschützer argumentieren, dafür sei eine ausdrückliche Zusage der Betroffenen notwendig - statt der von Facebook vorgesehenen Option, die Funktion zu deaktivieren.

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