Versicherungsbetrug

Mann täuschte Tod auf Ostsee vor – drei Jahre Haft

Ausland
13.03.2024 13:15

Weil er seinen eigenen Tod bei einem Bootsunglück vorgetäuscht hatte, wurde ein 56-Jähriger jetzt wegen versuchten Versicherungsbetrugs zu Haft verurteilt. Er fasste drei Jahre und zwei Monate für 14 Fälle auf. Seine mitangeklagte Ehefrau wurde am Mittwoch zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.

Dabei seien auch Bewährungsstrafen aus einem ersten Prozess berücksichtigt worden, sagte der Vorsitzende Richter Johann Kümmel am Mittwoch. Schreiben würden die Absicht der Angeklagten belegen, „bei möglichst vielen Versicherungen so schnell wie möglich an ihr Geld zu kommen.“ 

Konkret wird dem Ehepaar vorgeworfen, den Tod des Mannes durch ein Bootsunglück im Oktober 2019 auf der Ostsee vorgetäuscht zu haben. Auf diese Weise wollten sie rund vier Millionen Euro von Lebens- und Unfallversicherungen bekommen.

Die Frau hatte ihren Mann drei Tage nach dem angeblichen Bootsunfall als vermisst gemeldet. Dieser hatte sich zunächst in Hamburg, später im niedersächsischen Schwarmstedt versteckt. Die Polizei wurde jedoch schnell misstrauisch, da am gefundenen Boot Manipulationen festgestellt wurden, die es sinken lassen hatten. Den Lebensversicherungen reichte die Todesmeldung nicht aus, sie wollten auch eine Sterbeurkunde oder Bestätigung des Todes vom Amtsgericht. Das Geld wurde daher nie ausbezahlt.

Von Polizei wegen Ehering entdeckt
Im Mai 2020 entdeckten Spezialkräfte der Polizei den Deutschen schließlich. Als sich der Angeklagte hinter Kisten versteckte, blitzte sein Ehering auf. Sowohl der 56-Jährige als auch seine Ehefrau wurden wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugsversuchs angeklagt. Die beiden haben den Vorfall gestanden.

In dem Prozess ging es aber gar nicht mehr um die eigentliche Schuldfrage. Das Kieler Landgericht hatte das Paar im Februar 2021 bereits wegen versuchten Betrugs einer Unfallversicherung zu Bewährungsstrafen von einem Jahr und neun Monaten beziehungsweise einem Jahr verurteilt. Das Bundesgericht in Leipzig hob die Freisprüche in 13 anderen Fällen jedoch wieder auf, darüber muss nun erneut entschieden werden. 

Das Urteil für den Mann lautet drei Jahre und zwei Monate Gefängnis, die Frau erhielt zwei Jahre auf Bewährung. Die Entscheidungen sind rechtskräftig.

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