Bleiberecht

Paris: Höchstgericht verbot Festnahme von “Sans Papiers”

Ausland
07.07.2012 10:18
In Frankreich dürfen Ausländer nach einem Urteil des Kassationsgerichtshofs nicht mehr bloß deshalb festgenommen werden, weil sie keine Aufenthaltsgenehmigung haben. Laut Menschenrechtsorganisationen wurden in Frankreich bisher pro Jahr etwa 60.000 sogenannte "Sans Papiers" in Erwartung ihrer Abschiebung hinter Gitter gebracht.

Im Dezember des Vorjahres hatte der Europäische Gerichtshof bereits festgestellt, dass das Fehlen einer Aufenthaltsgenehmigung oder eines Visums nicht dazu ausreiche, einen Ausländer in der EU zu inhaftieren. Die Regierung des damals amtierenden konservativen französischen Präsidenten Nicolas Sarkozy, der für seine strenge Ausländerpolitik bekannt war, setzte die Praxis der Festnahmen allerdings dennoch fort. 

In Frankreich können Personen 24 Stunden lang in Polizeigewahrsam genommen werden, wenn sie einer Tat verdächtigt sind, die mit einer Haftstrafe sanktioniert wird. Die Staatsanwaltschaft kann die Verlängerung der Festnahme um weitere 24 Stunden anordnen. Besteht der Verdacht auf Terrorismus oder Drogenhandel, so kann die Haft maximal 96 Stunden dauern.

Innenminister will an bisheriger Praxis festhalten
Innenminister Manuel Valls sagte gegenüber der Tageszeitung "Le Monde", dass er ein neues Gesetz ausarbeiten werde, das die Abschiebung der Ausländer ohne Aufenthaltsgenehmigung weiterhin garantieren soll. Nach Angaben des Ministeriums soll bereits nach der Sommerpause eine neue Gesetzesvorlage im Parlament vorgestellt werden. "Die Abschiebung der Einwanderer ohne Aufenthaltsgenehmigung muss die Regel bleiben", betonte Valls.

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