Im Bericht der Armutskonferenz heißt es weiter, dass es vier folgende Kategorien von Menschen ohne gesetzliche Krankenversicherung: Studenten, die das Alter von 27 Jahren überschritten haben, Arbeitslose, die - aus welchen Gründen auch immer - Termine beim AMS verpasst haben, geringfügig Beschäftigte und geschiedene Hausfrauen, die zuvor bei ihrem Ehemann mitversichert waren. Asylwerber, die vor einem Jahr noch in diese Statistik fielen, sind mittlerweile in die Grundversorgung aufgenommen worden.
Neben der gesetzlichen Krankenversicherung kann man sich aber auch privat versichern. Es gibt dabei fünf Versicherungsarten:
1. Krankheitskostenversicherung
Sie ersetzt die Kosten bis zur versicherten Höchstsumme für die Behandlungen im Spital oder ambulant. Im Allgemeinen werden auch die Kosten für eine Entbindung getragen. Weiters die Kosten eines Arztbesuches, Heilbehelfe, Medikamente usw. Meist besteht auch in dieser Sparte die Möglichkeit, sich zusätzlich für Zahnbehandlung und Zahnersatzkosten zu versichern.
2. Krankenhauskosten – Zusatzversicherung
Sie ersetzt die Mehrkosten eines stationären Aufenthaltes in der Sonderklasse je nach Tarif. Ebenso werden ambulante Eingriffe ersetzt. Es gibt auf Grund der unterschiedlichen Versicherungsbedingungen auch die Möglichkeit, eine Vielzahl von „Sonderleistungen“ mit zu versichern.
Beispiele: Ersatz von Transportkosten, Tagegeld für Kur- und Rehabilitationsaufenthalt, Kosten für die Begleitperson eines mitversicherten Kindes etc.
3. Krankenhaustaggeldversicherung
Sie zahlt für jeden Tag eines Spitalaufenthaltes den vereinbarten Betrag. Es kann auch vereinbart sein, dass ein Ersatztaggeld für einen Sonderklassepatienten ausgezahlt wird, wenn die Sonderklasse nicht in Anspruch genommen wird.
4. Krankengeldversicherung
Sie erbringt für den Verdienstausfall, den man auf Grund einer Krankheit oder eines Unfalles hat, eine Leistung, deren Höhe pro Tag abhängig von der Versicherungssumme ist.
5. Pflegeversicherung
Sie ersetzt die Kosten für die Pflege im Fall der Pflegebedürftigkeit (Pflegekostenversicherung) oder leistet ein bestimmtes Pflegetaggeld.
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