Aufgrund des Kriegs in Israel wollte eine Salzburgerin ihre Reise nach Jordanien stornieren bzw. verschieben. Eine kostenlose Absage lehnte der Veranstalter jedoch ab. Die Ombudsfrau und der Verein für Konsumenteninformation erklären, wie die rechtliche Lage aussieht.
Im vorigen Sommer haben Brigitte W. und ihr Freund eine Wanderreise durch Jordanien für November gebucht. Dann brach der Krieg im benachbarten Israel aus. „Da die Strecke sehr nah entlang der Grenze verläuft, bekamen wir Angst“, schildert die Salzburgerin.
Ganze Stornogebühr wurde fällig
Sie bat um Storno und Neubuchung zu einem späteren Zeitpunkt. „Wir hätten dazu eine ebenso kostspielige Reise zu einer anderen Destination gebucht. Doch man verrechnete uns lieber die komplette Stornogebühr von knapp 5000 Euro“, berichtet die Leserin weiter.
Wie der VKI den Fall sieht
Das Dilemma bei Reisebuchungen und nachträglich auftretenden Gefahren sei, dass man bis kurz vor Reisebeginn zuwarten müsste, wie sich die Lage entwickelt. Das bedeute gleichzeitig, dass man immer höher werdende Stornierungskosten riskiert, erklärt Elisabeth Barth vom Verein für Konsumenteninformation VKI gegenüber der Ombudsfrau.
Was die Konsumentenschützer raten
Die Juristin empfiehlt, im Vorfeld den Rat einer Konsumentenschutzeinrichtung einzuholen. Es müsse von Fall zu Fall entschieden werden, ob und ab welchem Zeitpunkt ein Wegfall der Geschäftsgrundlage gegeben ist. Die Reise habe übrigens ohne Probleme stattgefunden, wie der Veranstalter mitteilte.
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