Aus der erhofften Beinfreiheit auf einem Flug nach Spanien, für die ein Paar extra in die Tasche gegriffen hatte, wurde leider nichts. Also dachten die Leser, dass sie später ihr Geld unkompliziert und rasch erstattet bekommen. Davon kann jedoch keine Rede sein.
Von Wien über München nach Gran Canaria wollten Regina und Friedrich M. in den Urlaub fliegen. Für den zweiten, längeren Teil der Strecke haben die Wiener Sitze mit mehr Beinfreiheit reserviert und 80 Euro aufgezahlt. Leider war der Flug von Wien aus verspätet.
Fluggäste umgebucht
Deshalb erreichten die Wiener den Anschlussflug auf die spanische Ferieninsel nicht. „Wir wurden dann umgebucht und flogen von München über Köln nach Gran Canaria“, schildert Frau M. der Ombudsfrau. Die gebuchten Sitze mit mehr Beinfreiheit bekam das Ehepaar freilich nicht.
Erstattungs-Anfrage erfolglos
Also bat man nach dem Urlaub um Erstattung der Extragebühr. Leider ohne Erfolg. „Nach zehn Wochen ohne Antwort bekam ich telefonisch die Information, dass nicht Austrian Airlines, sondern Lufthansa zuständig sei. Aber auch dort rührte sich einfach nichts.“
Ombudsfrau wandte sich an Airline
Nachdem sich die Ombudsfrau an die Deutsche Lufthansa gewandt hatte, kam schließlich doch noch Bewegung in den Fall. Nach monatelangem Warten wurden die 80 Euro - rund vier Wochen später - schlussendlich an Familie M. zurückerstattet.
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