Staatsanwalt-Beißkorb. Morgendliche Redaktionsbesprechung. Es war durchgesickert, dass nach langen Jahren der Diskussion nun der Abschaffung des Amtsgeheimnisses nichts mehr entgegensteht. Ein interessantes Thema. Da platzt plötzlich ein anderes Thema herein, es überholt eine noch spannendere Information die Amtsgeheimnis-Lösung: Der Verfassungsgerichtshof hat ein höchst bemerkenswertes Urteil gefällt, die Sicherstellung von Handys in Strafverfahren ist ohne richterliche Bewilligung verfassungswidrig! Das verstoße gegen das Recht auf Privatleben und den Datenschutz. Die Regierung ist nun angehalten, das spätestens per 1. Jänner 2025 gesetzlich zu regeln. Wobei künftig eine gerichtliche Genehmigung für die Beschlagnahme nicht reichen wird, es muss die Verhältnismäßigkeit gewährleistet sein, es muss auch beantragt werden, für welchen Zeitraum und was ausgewertet werden soll. Was das für aktuelle Fälle bedeutet hätte? Mit dem neuen Gesetz wären Zufallsfunde aus nicht definierten Zeiträumen unmöglich. Vieles, das längst breit diskutiert und vielfach auch erhoben wird, wäre gar nicht bekannt geworden. So titeln wir heute: „Beißkorb für die Staatsanwälte“.
Voyeurismus-Riegel. Den Beißkorb könnte man auch anders benennen: Riegel etwa. Er wird bewirken, dass man vor allem vieles nicht mehr erfahren wird, was außer voyeuristischem Wert kaum Belang hat. Etwa, wie Beinahe-Kronzeuge Thomas Schmid die Arbeitsmoral seines Finanzministers Hartwig Löger beurteilt hat. Oder die millionenhohen Gehaltsvorstellungen eines Novomatic-Chefs und unendlich vieles mehr. Dass diesen ausufernden Auswertungen ab 2025 ein Riegel vorgeschoben wird - das beurteilt „Krone“-Innenpolitikleiterin Ida Metzger positiv. Das sei nämlich längst überfällig gewesen. Damit aber das neue Gesetz nicht zahnlos werde, brauche es „Richter, die sich trauen, ein Veto einzulegen und nicht nur den Bewilligungsstempel draufhauen.“ Es seien die Haft- und Rechtsschutzrichter, die Sicherstellungen, U-Haft und Razzien genehmigen. Metzger in ihrem Kommentar: „Dieser Job ist meist die erste Karrierestation eines Richters. Ob sich ein Anfang 30-Jähriger traut, einen altgedienten Staatsanwalt in die Schranken zu weisen, bezweifeln Anwälte.“ Man wird ja sehen, was wir künftig noch zu sehen und lesen bekommen.
Kommen Sie gut durch den Mittwoch!
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.