GUTEN MORGEN

Staatsanwalt-Beißkorb | Voyeurismus-Riegel

Staatsanwalt-Beißkorb. Morgendliche Redaktionsbesprechung. Es war durchgesickert, dass nach langen Jahren der Diskussion nun der Abschaffung des Amtsgeheimnisses nichts mehr entgegensteht. Ein interessantes Thema. Da platzt plötzlich ein anderes Thema herein, es überholt eine noch spannendere Information die Amtsgeheimnis-Lösung: Der Verfassungsgerichtshof hat ein höchst bemerkenswertes Urteil gefällt, die Sicherstellung von Handys in Strafverfahren ist ohne richterliche Bewilligung verfassungswidrig! Das verstoße gegen das Recht auf Privatleben und den Datenschutz. Die Regierung ist nun angehalten, das spätestens per 1. Jänner 2025 gesetzlich zu regeln. Wobei künftig eine gerichtliche Genehmigung für die Beschlagnahme nicht reichen wird, es muss die Verhältnismäßigkeit gewährleistet sein, es muss auch beantragt werden, für welchen Zeitraum und was ausgewertet werden soll. Was das für aktuelle Fälle bedeutet hätte? Mit dem neuen Gesetz wären Zufallsfunde aus nicht definierten Zeiträumen unmöglich. Vieles, das längst breit diskutiert und vielfach auch erhoben wird, wäre gar nicht bekannt geworden. So titeln wir heute: „Beißkorb für die Staatsanwälte“.

Voyeurismus-Riegel. Den Beißkorb könnte man auch anders benennen: Riegel etwa. Er wird bewirken, dass man vor allem vieles nicht mehr erfahren wird, was außer voyeuristischem Wert kaum Belang hat. Etwa, wie Beinahe-Kronzeuge Thomas Schmid die Arbeitsmoral seines Finanzministers Hartwig Löger beurteilt hat. Oder die millionenhohen Gehaltsvorstellungen eines Novomatic-Chefs und unendlich vieles mehr. Dass diesen ausufernden Auswertungen ab 2025 ein Riegel vorgeschoben wird - das beurteilt „Krone“-Innenpolitikleiterin Ida Metzger positiv. Das sei nämlich längst überfällig gewesen. Damit aber das neue Gesetz nicht zahnlos werde, brauche es „Richter, die sich trauen, ein Veto einzulegen und nicht nur den Bewilligungsstempel draufhauen.“ Es seien die Haft- und Rechtsschutzrichter, die Sicherstellungen, U-Haft und Razzien genehmigen. Metzger in ihrem Kommentar: „Dieser Job ist meist die erste Karrierestation eines Richters. Ob sich ein Anfang 30-Jähriger traut, einen altgedienten Staatsanwalt in die Schranken zu weisen, bezweifeln Anwälte.“ Man wird ja sehen, was wir künftig noch zu sehen und lesen bekommen.

Kommen Sie gut durch den Mittwoch!

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