Die zwar von ÖVP und Grünen angekündigte, aber zumindest vorerst noch nicht umgesetzte Mietpreisbremse hat nun zu ersten Klagen geführt, die bereits im August angekündigt wurden. Grund sind mögliche rechtswidrige Wertsicherungsklauseln, die auch als Indexklauseln bekannt sind. Urteile des Obersten Gerichtshof (OGH) sahen hier zuletzt Unzulässigkeiten im Rahmen des Konsumentenschutzgesetzes. Und hier setzt Rechtsanwalt Oliver Peschel mit einem Sammelverfahren an.
„Welche Auswirkungen die beiden Urteile des OGH auf bestehende Verträge haben, ist auch in Fachkreisen höchst umstritten“, hatte es vom Österreichischen Verband der Immobilienwirtschaft (ÖVI) geheißen, als Peschel sein Vorgehen im Hochsommer angekündigt hatte. „Die Sonderbestimmungen des Mietrechts beschränken die Rückforderbarkeit auf drei Jahre.“
Peschel hingegen bekräftigte am Dienstag, dass viele der Wertsicherungsklauseln „aufgrund aktueller Urteile des OGH unzulässig“ seien. „Sie verstoßen gegen das Konsumentenschutzgesetz.“
Die Vermieterseite ist beunruhigt und versucht das Problem kleinzureden. Sie wirft Nebelgranaten.
Rechtsanwalt Oliver Peschel
Rechtsanwalt spricht von 30-jähriger Rückforderungsmöglichkeit
Die Vermieterseite sei „beunruhigt und versucht das Problem kleinzureden“, werfe „Nebelgranaten“, so der Anwalt. So gehe es nicht nur um einige Tausend betroffene Mieter, so wie dies die Immobilienwirtschaft darstelle und auch nicht nur um drei Jahre. „Wir gehen von einer deutlich höheren Anzahl betroffener Verträge aus und sehen auch die rechtliche Grundlage für eine 30-jährige Rückforderungsmöglichkeit unzulässiger Mieterhöhungen als erfüllt an“, so Peschel. Seine Wiener Kanzlei habe nun österreichweit die ersten Klagen eingebracht, mehr Infos unter mietzinsklage.at.
Bei Erfolg erhielten die Mieter zu Unrecht erhöhte Mietzinse zurück und müssten fortan nur mehr den ursprünglich vereinbarten Mietzins bezahlen. Die Kanzlei geht von den ersten Urteilen Anfang nächstes Jahr aus. Aus Sicht des ÖVI ist es „mehr als fraglich, ob der OGH das wirklich im konkreten Einzelfall auch so entscheiden wird“, wie auf Basis einer von der Arbeiterkammer (AK) angestrengten Musterklage (8 Ob 37/23h und 2 Ob 36/23t).
Um angekündigte Mietpreisbremse ist es ruhig geworden
Rund um die von ÖVP und Grünen angekündigte Mietpreisbremse ist es zuletzt öffentlich still geworden, im Hintergrund liefen aber Gespräche. Die Rede war davon, dass es nun doch eine einfachgesetzliche Lösung geben werde anstatt eines Gesetzes im Verfassungsrang. Die für den Verfassungsrang notwendige Zweidrittelmehrheit war zuletzt nicht in Sicht.
Gesetzesentwurf im Ausschuss
Angekündigt hatte die Koalition Ende August, dass Mietende künftig höchstens Mieterhöhungen von 5 Prozent pro Jahr erwarten - gültig über drei Jahre. Ab 2027 soll sowohl bei Kategorie- als auch bei Richtwertmieten die Valorisierung anhand der Durchschnittsinflation der letzten drei Jahre berechnet werden und der 5 Prozent übersteigende Teil bei der Anpassung nur zur Hälfte berücksichtigt werden, heißt es im Entwurf „Mietrechtliches Inflationslinderungsgesetz“ weiter. Der Gesetzesentwurf wurde dem zuständigen Bautenausschuss im Parlament zugewiesen. Im Entwurf finden sich Verfassungsbestimmungen. Mit der Zweidrittelmehrheit wäre die Rechtssicherheit höher.
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.