Prozess in Wels

Baby starb nach OP: Nun muss Arzt vor Gericht

Oberösterreich
19.11.2023 08:00

Das Leid der Eltern war unbeschreiblich: Ein Arzt des Vöcklabrucker Spitals muss sich am 19. Dezember in Wels wegen grob fahrlässiger Tötung verantworten. Ein Neugeborenes hatte vor zwei Jahren bei einem Not-Kaiserschnitt schwerste Hirnverletzungen erlitten und starb acht Tage später. Auch die Mutter überlebte nur knapp.

Am 19. Dezember wird am Landesgericht Wels ein sehr ungewöhnlicher Fall verhandelt: Ein Gynäkologe des Vöcklabrucker Krankenhauses muss sich wegen grob fahrlässiger Tötung und grob fahrlässiger Körperverletzung verantworten.

Rückblick zum 6. Dezember 2021
Am 6. Dezember 2021 hätte Lukas im Klinikum Vöcklabruck auf natürliche Weise zur Welt kommen sollen. Doch es kam zur Katastrophe: Nach mehreren Versuchen mit der Saugglocke folgte ein Not-Kaiserschnitt, und Lukas erlitt wegen des Sauerstoffmangels schwerste Hirnschäden. Der neugeborene Bub wurde ins Salzburger Uniklinikum verlegt, wo man eine Woche später die Maschinen abschaltete.

Sorgfaltspflichten verletzt
Laut Gutachten war eine Uterusruptur ursächlich für den Tod von Lukas. Die Anklage wirft dem Mediziner vor, er habe „in ungewöhnlicher und auffälliger Verletzung seiner fachärztlichen Sorgfaltspflichten“ den Tod von Lukas grob fahrlässig herbeigeführt.

„Nichts kann uns Lukas zurückbringen“
Außerdem habe er Behandlungsfehler und fortgesetzte Aufklärungsmängel zu verantworten, dass die Mutter Sabrina W. einen Gebärmutterriss erlitt und selbst nur dank einer Not-OP überlebte. Die Eltern Stefan und Sabrina freuen sich zwar, dass es zu einem Prozess kommt, doch am Ende bleibt ihnen wohl, wie sie zur „Krone“ sagten, nur das traurige Resümee: „Unseren Lukas kann nichts zurückbringen.“

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