Ein Baby mit dem Namen Lukas starb nach der Geburt, die Staatsanwaltschaft Wels ermittelt wegen fahrlässiger Tötung. Nun aber gegen einen Mediziner und zwei Hebammen.
Eine völlig misslungene Geburt führte nicht nur zum Tod eines Kindes, sondern auch zu Ermittlungen gegen mehrere Spitalsbedienstete des Klinikums Vöcklabruck wegen fahrlässiger Tötung. Die „Krone“ berichtete mehrfach über das Schicksal von Lukas, der im Dezember 2021 nach einer Uterusruptur mit schwersten Hirnschäden auf die Welt kam und wenige Tage danach verstarb. Bekanntlich hat die Staatsanwaltschaft Wels gegen zwei Ärzte und eine Hebamme ermittelt.
In meinen Augen werden die Ermittlungen bislang ordentlich durchgeführt. Die Einstellung entspricht dem Gutachtensergebnis.
Opfer-Anwalt Stefan Rieder
Neue Entwicklung
Nun aber gibt es eine neue Entwicklung, wie die Anklagebehörde der „Krone“ bestätigte: „Wir ermitteln in dem Fall nun gegen einen Arzt und zwei Hebammen“, so Sprecherin Silke Enzenmüller. Einer der zwei beschuldigten Ärzte hatte einen Antrag auf Einstellung der Ermittlungen beim Landesgericht Wels eingereicht. Mit Erfolg: Das Gericht folgte dem Antrag des Arztes, da laut Enzenmüller „kein Sorgfaltsverstoß“ bei ihm erkennbar war.
In seinem Antrag hatte sich der Mediziner auf das gerichtliche Gutachten von Christoph Brezinka bezogen, der eine „Summe von Sorgfaltsverstößen“ feststellte, die bei der Geburt zu einer „Uterusruptur“ führten. Dies war in weiterer Folge „ursächlich für den Tod von Lukas“. Opfer-Anwalt Stefan Rieder, der die Eltern von Lukas vertritt, kann die Entscheidung der Justiz nachvollziehen: „Der Arzt kam damals beim Geburtsvorgang nur zufällig hinzu und hatte nur Hilfsgriffe geleistet.“ Die Vorwürfe beziehen sich vielmehr auf den damals zuständigen Oberarzt.
Neu ist, dass eine zweite Hebamme nun auch als Beschuldigte geführt wird. Die Ermittlungen dürften daher noch länger andauern – mit einer Entscheidung ist wohl in diesem Jahr nicht mehr zu rechnen.









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