Eine Kärntner Exekutivbeamtin schaute sich aus Neugier Akten an - reicht das für eine Verurteilung oder gar Entlassung? Denn wo fängt Datenschutz an und wo hört er auf?
Zurück an den Start heißt es im Fall einer Anklage gegen eine Kärntner Polizistin. Der Oberste Gerichtshof hat das Urteil des Landesgerichts Klagenfurt wegen eines Rechtsfehlers aufgehoben, es muss neu verhandelt werden. Und das Thema ist brisant, geht es doch erneut darum, wo Datenschutz anfängt und wo er aufhört. Und welche Befugnisse Polizisten generell zugestanden werden. Aber der Reihe nach.
Die 41-Jährige war zunächst Konditorin, ehe sie zur Polizei ging und zehn Jahre lang Dienste in Wachzimmern und bei einer Sondereinheit schob. Als sie zu einem Grenzeinsatz ins Burgenland beordert wurde, wollte die Frau das wegen ihrer Haustiere aber nicht – und ließ sich krankschreiben. Danach meldete sie sich als „Call Takerin“, um in den Leitstellen die Notrufe von Bürgern entgegenzunehmen und Einsätze zu bearbeiten.
„Das hat mich interessiert“
Während ihrer Schichten bekam sie auch Meldungen von ihr bekannten Personen mit - auch von einem Ex-Freund. „Hauptsächlich aber von Leuten, mit denen ich beruflich zu tun hatte“, behauptet sie. „Das hat mich interessiert.“ Daher habe sie, so der Vorwurf, „ohne dienstliche Notwendigkeit und aus bloßer Neugier“ mit ihren Zugangsdaten in 76 Angriffen 27 Polizeiakte angeschaut und die Persönlichkeitsrechte von mindestens sieben Opfern verletzt.
Ob das ein Amtsmissbrauch ist, wie vom Erstrichter Christian Liebhauser-Karl angenommen und mit einer Strafenkombi (9600 Euro plus sieben Monate bedingt) geahndet wurde, wird nun ein weiteres Mal überprüft.
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.