Für eine Südburgenländerin gab es Ärger rund um eine Online-Bestellung: Die Arbeiterkammer Burgenland konnte ihr aber weiterhelfen.
Online bestellten geht einfach, und über das Rücktrittsrecht ist man zusätzlich abgesichert. Das dachte sich eine Südburgenländerin beim Kauf einer Weste. Als sie doch nicht der Internet-Präsentation entsprach, war der Rücktritt war rasch erklärt. Die Weste wurde zurückgeschickt. Dann kam die böse Überraschung. Ein Zahlungsdienstleister informierte die Kundin, dass die Rücksendung nicht beim Verkäufer eingelangt sei und verlangte den Kaufpreis.
Laut Christian Koisser, Konsumentenschützer der Arbeiterkammer Burgenland, war das nicht in Ordnung: „Wenn die Ware beim Rücktritt vereinbarungsgemäß versendet wurde, so trägt das Unternehmen die Gefahr.“ Das heißt, die Südburgenländerin muss die Ware nicht bezahlen, auch wenn sie nicht beim Unternehmen angekommen ist.
Nachteil bei Vorauszahlungen
Wichtig ist es daher, den Nachweis für die Übergabe an den Transporteur eine Zeit lang aufzubewahren. Im Nachteil sind Konsumenten, die sich für eine Vorauszahlung entschieden haben. Wenn der Transporteur bei der Rücksendung schlampt, kann es mit der Rückerstattung des Kaufpreises mühsam werden. Und besonders problematisch ist es, wenn es sich beim Vertragspartner um eine unseriöse Firma oder einen Fakeshop handelt. Listen von auffällig gewordenen Unternehmen seien etwa auf der Warnseite der Internet-Ombudsstelle auf watchlist-internet.at zu finden, erklärt Koisser.
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