Mahnung an Parlament

Anwältin klagt Strache-Ex: „Soll Honorar zahlen“

Adabei
18.08.2023 06:00

Jetzt gibt es bei der Strache-Trennung auch einen pikanten „Rosenkrieg“ zwischen Philippa und ihrer Anwältin. Diese klagt ausstehende Zahlungen ein: „Das gehört sich nicht!“

Es begann als Ganggeflüster im Wiener Landesgericht im Zuge der Verfahren von Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache gegen heimische Medien wegen der Berichterstattung zu seiner Scheidung und dem unehelichen Kind aus einer kurzen Affäre vor seiner Beziehung zu Philippa.

Die „wilde“ Abgeordnete Beck (sie hat wieder ihren Mädchennamen angenommen) habe die Honorare ihrer Anwältin für die Ende Jänner über die Bühne gegangene Trennung (noch) nicht beglichen.

Trotz Nationalratsgehalt selbst Rabatt nicht bezahlt
Tatsächlich bestätigte auf „Krone“-Nachfrage die auf Promi-Scheidungen spezialisierte Wiener Top-Juristin Dr. Kristina Venturini den pikanten Rechtsstreit mit ihrer einstigen Mandantin: „Ja, das kann ich bestätigen. Es reicht jetzt. Ich klage! Ich finde, das gehört sich einfach nicht. Sie hat mir mehrmals ins Gesicht zugesagt, dass sie zahlt - und hat alle Fristen verstreichen lassen.“

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Sogar Gerichtsgebühren für die Scheidung über 333 Euro ist sie noch schuldig. Sie hat jetzt vier Wochen Zeit, auf die Klage zu reagieren. Das gehört sich einfach nicht.

Dr. Kristina Venturini (Bild: zVg)

Philippa Becks (Ex-Strache) Anwältin Dr. Kristina Venturini

Selbst das Angebot eines Rabatts auf die Rechnung mit Begleichung binnen zehn Tagen blieb unbeantwortet. Trotz eines Abgeordnetengehalts von knapp 9400 Euro im Monat und ihres geplanten Karrierestarts als Coach ...

Es geht um rund 10.000 Euro - Klagsbrief ans Parlament
Ein zugestelltes Klags-Mahnschreiben soll deshalb auch ans Parlament gehen. Die Ex-Ehefrau Straches hat nun vier Wochen Zeit, das Anwaltsschreiben zu beantworten. Prinzipiell geht die Auflösung einer Ehe durchaus auch juristisch ordentlich ins Geld. Die Stundensätze bei auf Scheidungen spezialisierten Kanzleien bewegen sich im Bereich von 200 bis zu 400 Euro aufwärts. „Ich habe ihr aber eh weniger verrechnet, nicht einmal jedes Telefonat und schon gar nicht die Medienarbeit bzw. Erreichbarkeit etwa an Sonntagen“, betont Dr. Venturini. Dem Vernehmen nach geht es um etwas mehr als 10.000 Euro Streitwert.

Eine erste Strafe hat Philippa übrigens von einer Richterin schon aufgebrummt bekommen: 250 Euro Bußgeld für unentschuldigtes Nichterscheinen als Zeugin im Medienverfahren ihres Ex-Mannes.

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(Bild: kmm)



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