Der zu 18 Monaten verurteilte Zweitbeklagte nahm das Urteil an. Die beiden anderen Beschuldigten erklärten, in die Berufung gehen zu wollen. Staatsanwältin Birgit Unterguggenberger gab keine Erklärung ab.
Coups mit Rammbock-Methode
Den Männern war vorgeworfen worden, als Teil einer europaweit agierenden litauischen Bande zahlreiche Coups in Elektromärkten - unter anderem in Innsbruck und Salzburg (Bild) mittels Rammbock-Methode verübt zu haben. Die Einbrüche sollen bis November 2009 mit anderen Landsleuten begangen worden sein. Dabei wurde stets nach demselben Muster vorgegangen: Man drang mit Fahrzeugen gewaltsam in die Märkte ein und schlug mit Hämmern Vitrinen ein. Gerade einmal eineinhalb Minuten sollen die Einbrüche gedauert haben. Die Täter erbeuteten laut Ankläger jeweils Waren im Wert von weit über 50.000 Euro.
Richterin Nadja Obwieser erklärte in der Urteilsbegründung, der Schöffensenat habe "überhaupt keinen Zweifel" an der Schuld der Angeklagten. Jeder der Beschuldigten sei sichtlich bemüht gewesen, nicht jemand anderen mit "hineinzureißen". So wollte ein Angeklagter sich vor Gericht plötzlich nicht mehr so recht an die Angeklagten erinnern, obwohl er sie in seinen Einvernahmen vor der Polizei belastet und offenbar auch Auskünfte über die Struktur der kriminellen Vereinigung gegeben hatte. Es sei verständlich, dass dieser Zeuge keine belastenden Angaben vor den Angeklagten gemacht habe, da er ansonsten nach seiner Freilassung in Litauen mit Repressalien zu rechnen habe, so die Richterin.
Der 26-jährige Erstbeklagte hatte sich bereits zu Prozessbeginn Anfang Dezember vor dem Schöffensenat schuldig bekannt, seine beiden Mitangeklagten wiesen jedoch bis zuletzt jede Schuld von sich. Der Zweitbeklagte, der nur des Verbrechens der "Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation" beschuldigt worden war, gab sogar an, noch nie in Österreich gewesen zu sein.
Zweitangeklagter trug eine Schutzmaske
Alle drei Angeklagten sollen bereits in anderen europäischen Ländern wegen diverser Delikte, darunter auch Blitzeinbrüche, verurteilt worden sein. Im Juli dieses Jahres wurden die Beschuldigten nach den Aussagen ihres Landsmanns schließlich in U-Haft genommen. Der Zweitangeklagte trug während der Verhandlung wegen des Verdachts auf Tuberkulose eine Schutzmaske. Als sein Verteidiger während der Vernehmung eines Zeugen zwecks Gegenüberstellung das Abnehmen der Maske beantragte, lehnte die Richterin dies kategorisch ab. Dies könne sie nicht verantworten, so Obwieser.
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