Was sich ändert

Innsbrucker Stadtrecht wird endlich neu aufgesetzt

Tirol
17.07.2023 15:00

Nun muss es nur noch der Tiroler Landtag absegnen, dann steht endlich das neue Innsbrucker Stadtrecht. Doch wozu braucht es eigentlich ein eigenes Stadtrecht, reicht nicht die Tiroler Gemeindeverordnung? Und was hat sich geändert? Die „Tiroler Krone“ hat nachgefragt.

Das Innsbrucker Stadtrecht wurde novelliert. 38 von 40 Gemeinderäte stimmten dafür. Wozu aber haben manche Städte eigentlich ein eigenes Stadtrecht, ist ihnen die Tiroler Gemeindeordnung nicht gut genug? Dazu bezog Benjamin Plach, (SPÖ), Vorsitzender des Rechtsausschusses, der maßgeblich an der Novellierung beteiligt war, gegenüber der „Krone“ Stellung.

„Das Stadtrecht ist die Verfassung unserer Stadt“, sagte er und klärte auf: „Um ein eigenes Stadtrecht zu bekommen, muss eine Stadt eine Statutarstadt sein. Das heißt, Innsbruck hat ein eigenes Statut und somit ein eigenes Stadtrecht. Innsbruck ist auch gleichzeitig Bezirk und Gemeinde. Der Bürgermeister ist also zeitgleich Bezirkshauptmann. Deswegen heißt Innsbrucks Gemeindeamt auch Stadtmagistrat.“

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Wenn eine Stadt eine bestimmte Größe hat, dann ist es sinnvoll, eigene Regeln zu machen, weil die Gemeindeordnung dann nicht mehr ausreicht.

Benjamin Plach

Statuarstadt ab 20.000 Einwohnern
Es gibt auch Städte, die keine Landeshauptstadt sind und trotzdem ein Statut haben und umgekehrt Landeshauptstädte, die keine Statutarstadt sind. In Tirol allerdings nicht. Doch wozu braucht es nun ein eigenes Statut? „Wenn eine Stadt eine bestimmte Größe hat, dann ist es sinnvoll, eigene Regeln zu machen, weil die Gemeindeordnung dann nicht mehr ausreicht“, erklärte Plach. Diese Größe liegt bei 20.000 Einwohnern.

Kompetenzen des Stadtchefs beschnitten
Und was ist da alles im Stadtrecht geregelt? Beispielsweise, wie viele Gemeinderäte es geben soll - das hat man sich auch bei der Novellierung noch einmal angesehen. Es bleibt bei den 40. Intensiv diskutiert (und schließlich beschlossen) wurde das Petitionsrecht und ein sogenannter „BürgerInnen-Antrag, der im Gemeinderat behandelt werden muss“. Um die 600 Unterschriften braucht ein Bürgerantrag, um im Gemeinderat behandelt zu werden.

Diskutiert wurde auch, ob der Bürgermeister, der ja direkt von der Bevölkerung gewählt wird, zukünftig vom Gemeinderat gewählt werden sollte. Doch es bleibt bei der direkten Wahl. Neu hingegen ist, dass die Kompetenzen des Bürgermeisters eingeschränkt werden. So braucht es jetzt für Sonderverträge oder geänderte Magistratsgeschäftsordnung den Stadtsenat. „Krone“-Leser wissen, woher dieser Wind weht

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Nach langen Diskussionen, vielen Abwägungen und Kompromissen konnte eine Gesamtreform nun endlich beschlossen werden.

Vorsitzender Rechtsausschuss GR Benjamin Plach

Fast alle Fraktionen zeigen sich zufrieden
Auch die Bier-Baby-Debatte spiegelt sich im Stadtrecht wider. So gibt es die Möglichkeit einer Karenzierung der Gemeinderäte. Gelobt wird die Novellierung von beinahe allen Parteien, „Was lange währt, wird endlich gut“, sagte Plach, KO Lucas Krackl (FI) sieht ein „funktionierendes Regelwerk“, GR Gehard Fritz (Grüne) und Christoph Appler (ÖVP) orten einen „guten Kompromiss“ und für Vize-BM Markus Lassenberger (FPÖ) ist die Novelle „zukunftsweisend“.

Kritik gibt es hingegen von ALI und der Liste Fritz: Die Quoren für die Volksbefragungen würden bis zur Unerreichbarkeit hoch geschraubt (GR Mesut Onay, ALI), das sei „demokratiepolitisch bedenklich“ (LA Herwig Zöttl, Liste Fritz). Nun muss der Landtag der Novelle noch zustimmen.

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