Bereits seit Längerem gibt es Ärger bei Autofahrern wegen der neuen Kontrollen auf einem Supermarkt-Parkplatz in Eisenstadt. Jetzt gerät beauftragte Firma selbst ins Visier.
Nicht zur Ruhe kommt die Diskussion rund um die neue Regelung beim Billa-Plus-Parkplatz in Eisenstadt. Wie berichtet, wird das Areal videoüberwacht, das Parken ist nur während der Öffnungszeiten erlaubt. Einige Autofahrer erhielten bereits ein Schreiben der mit der Überwachung beauftragten Firma und wurden aufgefordert, 80 Euro Strafe zu bezahlen.
Weitere Lenker melden sich
Nicht in allen Fällen scheint die Abmahnung allerdings gerechtfertigt zu sein. Neben den bereits bekannten Fällen meldeten sich weitere Lenker bei der „Krone“. Er sei 11 Minuten am Parkplatz gestanden und hätte dafür 80 Euro zahlen sollen - obwohl er im Markt einkaufen war, sagt ein Eisenstädter. Das System dürfte nicht erkannt haben, dass verlängerter Einkaufstag war und nicht die üblichen Schließzeiten galten. Erst nach einem einstündigen Telefonat mit der Parkraumüberwachungsfirma sei die Strafe storniert worden. Dabei befürwortet er als Anrainer sogar, dass nach Jahren der Lärmbelästigung endlich kontrolliert wird, „aber das System ist eine Frechheit“.
E-Auto laden führte zu Strafe
Ein anderer Leser berichtet, dass er eine Abmahnung erhalten habe, weil er sein E-Auto bei der Ladestation auf dem Areal geladen habe - obwohl die Ladestation sogar in der App und im Tesla Ladehub geführt und man direkt hingelotst werde. Eine weitere verärgerte Autofahrerin zahlt die Strafe, überweist allerdings jeden Monat nur fünf Euro.
Keine Gewerbeberechtigung?
Doch es geht noch weiter: Laut Josef Schachermaier, Beauftragter für die Pfuscherbekämpfung im Sicherheitsgewerbe in der Wirtschaftskammer Österreich, dürfte die Parkplatzüberwachungsfirma gar keine entsprechende Gewerbeberechtigung haben. Auch dass die Firma Auskünfte zu den Lenkern erhebe, sei nicht zulässig. Das sei Berufsdetektiven vorbehalten. Er sammelt nun Fälle und will Anzeige gegen die Firma einbringen. Dem Supermarkt rät er, ein anderes Unternehmen zu beauftragen.
Wenig Chancen vor Gericht
Für Lenker - deren Strafe gerechtfertigt ist - hat das jedoch keine Auswirkungen. Schachermaier rät sogar dringend davon ab, sich auf einen Besitzstörungsprozess einzulassen. Der Vertragsbruch sei ja begangen worden, die Chancen vor Gericht eher gering.
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