Bist du in der misslichen Lage, deinen längst gebuchten Urlaub stornieren zu müssen, verlangt der Reiseveranstalter grundsätzlich Stornogebühren. Wie eingangs erwähnt, richtet sich deren Höhe vor allem nach dem Zeitpunkt des Rücktritts, ist aber außerdem auch abhängig von den jeweils geltenden Reisebedingungen.
Im Falle des Falles ist es unbedingt notwendig, dein Reisebüro (am besten schriftlich) davon in Kenntnis zu setzen. Falls du zuvor eine Stornoversicherung abgeschlossen hast, auch die jeweilige Versicherung. Denn je früher die Stornierung eintrifft, desto geringer ist die Gebühr.
Die aktuellen Stornogebühren
Nach den derzeit geltenden Allgemeinen Reisebedingungen ARB 1992 gelten folgende Stornosätze:
Beim Abschluss musst du unbedingt beachten, dass der Reiseveranstalter auch das Recht hat, andere Stornosätze zu vereinbaren. Also: Unbedingt das Kleingedruckte lesen!
Schicke einen Stellvertreter
Bei Pauschalreisen ist die Nennung einer Ersatzperson möglich. Diese Übertragung muss aber dem Veranstalter in angemessener
Frist vor dem Abreisetermin mitgeteilt werden. Darüber hinaus muss der nachnominierte Reisende alle Bedingungen für die Teilnahme (z. B. Impfungen, Reisedokumente, spezielle körperliche Verfassung bei Abenteuerreisen etc.) erfüllen.
Quelle: Arbeiterkammer
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