Stornogebühren

Was es kostet, den Urlaub abzusagen

Wirtschaft
22.06.2006 13:33
Als ob es nicht schlimm genug wäre, den wohl verdienten Urlaub - aus welchen Gründen auch immer - abzusagen, musst du dafür auch noch was springen lassen. Grundsätzlich gilt dabei: Je kurzfristiger du deine Buchung platzen lässt, desto teurer wird die Angelegenheit. Hier findest du einen Überblick, wie viel du für deine Stornierung auf den Tisch zu blättern hast. Außerdem verraten wir dir, welche Rechte du hast, wenn du deinen Urlaub zwar antreten kannst, im vermeintlichen Freizeit-Paradies aber nichts als Ärger hast...

Bist du in der misslichen Lage, deinen längst gebuchten Urlaub stornieren zu müssen, verlangt der Reiseveranstalter grundsätzlich Stornogebühren. Wie eingangs erwähnt, richtet sich deren Höhe vor allem nach dem Zeitpunkt des Rücktritts, ist aber außerdem auch abhängig von den jeweils geltenden Reisebedingungen.

Im Falle des Falles ist es unbedingt notwendig, dein Reisebüro (am besten schriftlich) davon in Kenntnis zu setzen. Falls du zuvor eine Stornoversicherung abgeschlossen hast, auch die jeweilige Versicherung. Denn je früher die Stornierung eintrifft, desto geringer ist die Gebühr.

Die aktuellen Stornogebühren
Nach den derzeit geltenden Allgemeinen Reisebedingungen ARB 1992 gelten folgende Stornosätze:

  • Bei einem Storno bis zu 30 Tage vor dem Reisetermin liegt die Gebühr bei zehn Prozent des Gesamtpreises. 
  • 29. bis 20. Tag: 25 Prozent. 
  • 19. bis 10. Tag: 50 Prozent. 
  • 9. bis 4. Tag: 65 Prozent. 
  • ab dem dritten Tag: 85 Prozent.

Beim Abschluss musst du unbedingt beachten, dass der Reiseveranstalter auch das Recht hat, andere Stornosätze zu vereinbaren. Also: Unbedingt das Kleingedruckte lesen!

Schicke einen Stellvertreter
Bei Pauschalreisen ist die Nennung einer Ersatzperson möglich. Diese Übertragung muss aber dem Veranstalter in angemessener
Frist vor dem Abreisetermin mitgeteilt werden. Darüber hinaus muss der nachnominierte Reisende alle Bedingungen für die Teilnahme (z. B. Impfungen, Reisedokumente, spezielle körperliche Verfassung bei Abenteuerreisen etc.) erfüllen.

Quelle: Arbeiterkammer

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