Nachdem der Klimabonus 2022 wegen der Teuerung deutlich erhöht worden war, kehrt man heuer zum ursprünglich geplanten System mit regionaler Staffelung zurück. Dabei wird nach vier Kategorien unterschieden.
Je nach Wohnort erhält man ab Anfang September 110, 150, 185 oder 220 Euro, beschloss der Nationalrat am Mittwoch mit den Stimmen von ÖVP und Grünen.
Im Vergleich zu 500 Euro für Erwachsene und 250 Euro für Kinder im Vorjahr fällt der Klimabonus damit heuer deutlich geringer aus. Wie hoch er tatsächlich ist, hängt vom Wohnort ab. Je besser der öffentliche Verkehr und die Infrastruktur, desto niedriger die Auszahlung.
Automatische Auszahlung
Die Gemeindekategorien wurden von der Statistik Austria erstellt - dabei wurden nun auch die Wiener Bezirke gesondert betrachtet und jene außerhalb des Gürtels mit 40 Euro mehr besser gestellt. Wie hoch der jeweilige Regionalausgleich ist, soll nach Eingabe der jeweiligen Postleitzahl unter klimabonus.gv.at nachverfolgt werden können. Die Auszahlung erfolgt automatisch.
Die SPÖ kritisierte die Festlegung der Höhe über die Postleitzahl statt nach sozialen Kriterien. Die FPÖ stimmte dagegen, weil man die CO2-Steuer und die Umverteilung über den Klimabonus grundsätzlich ablehne, wie es in der Debatte hieß. Auch die NEOS stießen sich daran. Neu ist 2023 auch, dass Häftlinge keinen Klimabonus mehr erhalten; die Freiheitlichen wollten aber auch Asylberechtigte ausschließen.
Die ÖVP hob hervor, dass Personen, die sich nicht rechtmäßig in Österreich aufhalten, vom Bezug ausgeschlossen seien. Die Grünen betonten, dass die meisten Menschen mehr Klimabonus erhielten, als sie an CO2-Steuer einzahlten.
Mehr Geld für „Licht ins Dunkel“
Ebenfalls mit Koalitionsstimmen wurde eine Sonderzuwendung von 14,4 Mio. Euro für „Licht ins Dunkel“ verabschiedet. Anlässlich des 50-jährigen Bestehens der Aktion hatte die Regierung im Herbst versprochen, die zwischen 18. November und 24. Dezember 2022 eingelangten Spenden an „Licht ins Dunkel“ zu verdoppeln. Die Gelder dürfen ausschließlich für die Förderung von Projekten für Menschen mit Behinderung und sozialer Benachteiligung verwendet werden.
Einstimmig fiel der Beschluss für eine Mittelumschichtung bei der Parlamentssanierung aus, weil sie durch Corona-Folgen und Teuerung mehr kosten könnte als budgetiert. Grundsätzlich dürfen die vorgesehenen Höchstkosten von 422,6 Mio. um maximal drei Prozent überschritten werden. Covid war als Ausnahme schon geltend gemacht worden.
Nunmehr ist eine Kostenüberschreitung auch aufgrund sonstiger globaler Krisenentwicklungen möglich. Das Geld dafür kann aus dem Parlamentsbudget genommen werden, wobei vor allem auf Mittel zurückgegriffen werden soll, die für die Ausweichquartiere während des Umbaus nicht benötigt wurden.
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