Betrog mit Bluttests
Ex-Starunternehmerin tritt Gefängnisstrafe an
Die wegen Betrugs verurteilte einstige Starunternehmerin Elizabeth Holmes hat am Dienstag ihre mehr als elfjährige Haftstrafe angetreten. Die US-Gefängnisverwaltung bestätigte unter anderem dem Rundfunksender NPR, dass Holmes wie angeordnet in der Einrichtung im Bundesstaat Texas eintraf.
Vor wenigen Wochen hatte ein Berufungsgericht ihren Antrag abgewiesen, den Haftantritt bis zum Abschluss des Widerspruchsverfahrens auszusetzen. Holmes war Gründerin und Chefin des Start-ups Theranos, mit dem sie Bluttests zu revolutionieren versprach. Bei Theranos reichten angeblich nur wenige Tropfen Blut auch für komplexe Tests.
Investoren gezielt hinters Licht geführt
Holmes wurde gefeiert, Theranos erreichte in Finanzierungsrunden eine Bewertung von neun Milliarden Dollar (rund 8,4 Mrd. Euro). Holmes wurde damit auf Papier zur Milliardärin. Doch dann stellte sich heraus, dass die Technologie nicht funktionierte. Holmes und ihr Top-Manager Ramesh Balwani wurden verurteilt, weil sie Investoren gezielt hinters Licht geführt hatten.
Ursprünglich sollte Holmes, die während des Verfahrens zwei Kinder bekam, die auf elf Jahre und drei Monate angesetzte Haftstrafe bereits Ende April antreten. Doch mit ihrem Antrag, den Haftbeginn für die Dauer der Berufung auszusetzen, wurde dieser Zeitplan gekippt.
Zuletzt legte der zuständige Richter Edward Davila den Betrag, den Holmes und Balwani Anlegern schulden, auf gut 452 Millionen Dollar (rund 421 Mio. Euro) fest. Balwani trat seine 13-jährige Haftstrafe bereits an.



Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB).