Koloini-Prozess

Freispruch für Jörg Haiders ehemaligen Protokollchef

Österreich
14.10.2011 16:16
Jörg Haiders ehemaliger Protokollchef Franz Koloini ist am Freitagnachmittag im Wiener Straflandesgericht freigesprochen worden. Der 33-Jährige war vor Gericht gestanden, weil ihm Geldwäsche im Fall zweier russischer Geschäftsmänner, die die österreichische Staatsbürgerschaft erhielten, vorgeworfen wurde. Mit Koloini mussten sich auch ein Wiener Anwalt sowie die beiden Russen verantworten. Sie wurden ebenfalls freigesprochen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Für Richterin Gerda Krausam erbrachte die Verhandlung "keine Beweise", dass die beiden russischen Geschäftsmänner Alexey B. und Artem B. im Zusammenhang mit ihren Staatsbürgerschaftsanträgen Kärntens Landeshauptmann Haider einen finanziellen Vorteil für die parteiliche Behandlung eines Amtsgeschäfts gewährt hätten.

"Das dünne Eis, auf dem sich der Strafantrag bewegt hat, ist dahingeschmolzen wie ranzige Butter in der Juli-Sonne", befand Manfred Ainedter, der Verteidiger der Russen. Er hatte naturgemäß ebenso Freisprüche gefordert wie Herbert Eichenseder und Gerhard Lesjak, die Rechtsbeistände des mitangeklagten Wiener Anwalts bzw. Koloinis.

Ankläger: "Überweisung war Bestechungszahlung für Haider"
Vor der Bekanntgabe der Urteile waren am Freitag mit Beamten aus dem Innenministerium die letzten Zeugen vernommen wurden. Zwar beantragte Staatsanwalt Eberhard Pieber überraschenderweise weitere Zeugen – so wollte er noch den Kärntner Alt-Landeshauptmann Peter Ambrozy sowie den Haider-Vertrauten Stefan Petzner hören –, doch Richterin Gerda Krausam wies sämtliche Beweisanträge des Anklägers wegen "Irrelvanz" bzw. "Unmöglichkeit der Beweiserbringung" ab.

In seinem Schlussvortrag zeigte sich Pieber überzeugt, dass es sich bei den Überweisungen der beiden russischen Geschäftsmänner um eine "Bestechungszahlung für Doktor Haider" gehandelt hatte und nicht um Sponsoring für den Kärntner Rennfahrer Patrick Friesacher, zumal jener zum Zeitpunkt des Eingangs der zweiten Tranche von 900.000 Euro auf einem Konto der Hypo Alpe Adria am 31. Jänner 2007 seit eineinhalb Jahren nicht mehr in der Formel 1 tätig war.

197.000 Euro einfach "versteckt"?
Koloini sei in sämtliche Vorgänge eingeweiht gewesen und habe nach der Auflösung des Kontos das vorhandene Guthaben von knapp 197.000 Euro "versteckt". Diese Summe, von der sich Koloini zur Abdeckung von privaten Spesen 7.000 Euro abziehen durfte und deren Verbleib bis heute unklar ist, sei "objektiv gesehen nur dem Landeshauptmann Haider zugutegekommen", sagte Pieber. Den Russen sei es gerade darauf angekommen, "den Landeshauptmann finanziell zu motivieren, dass er parteilich ist".

Die millionenschweren Kraftwerke-Betreiber Alexey B. und Artem B. hatten im Juli 2005 und Ende Jänner 2007 eine Million US-Dollar bzw. 900.000 Euro auf ein im Auftrag von Haider eingerichtetes Konto bei der Hypo Alpe Adria überweisen lassen, über das der damalige Kärntner Landeshauptmann das Sponsoring für das Formel 1-Engagement des Kärntner Rennfahrers Patrick Friesacher abwickelte. Mitte Jänner 2007 bekamen die russischen Geschäftsmänner nach Interventionen Haiders bei der damaligen schwarz-orangen Bundesregierung die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen.

Richterin: "Es lag kein Amtsgeschäft Haiders vor"
Doch für Richterin Krausam kam der Tatbestand der Bestechung Haiders schon allein deshalb nicht in Frage, weil die Staatsbürgerschaft von der Bundesregierung verliehen wird. Selbst wenn Haider mit seinen Fürsprachen für die Russen parteilich gehandelt hätte, läge auf seiner Seite kein Amtsgeschäft vor, da seine Interventionen auf die Entscheidung der Bundesregierung, die sich in einem einstimmigen Ministerratsbeschluss für die Staatsbürgerschafts-Verleihung an die Russen wegen besonderer Verdienste um die Republik ausgesprochen hatte, "keinen Einfluss hatten", wie Krausam ausführte.

Krausam ging davon aus, dass die geflossenen Millionen tatsächlich Sponsor-Gelder waren und diese nicht nachweislich mit dem Thema Staatsbürgerschaft verknüpft waren. Aus dem abgeführten Beweisverfahren sei "nicht ableitbar, dass es entsprechende Absprachen gegeben hat. Das sind Vermutungen, auf die das Gericht keine Feststellungen aufbauen kann." Bei Alexey. B. und Artem B., die einen "durchaus glaubwürdigen" Eindruck hinterlassen hätten, fehle es jedenfalls an der subjektiven, auf eine Bestechung gerichteten Tatseite.

Koloini fehlte es an der "subjektiven Tatseite"
Auch bei Koloini mangelte es an der subjektiven Tatseite, wie die Richterin zum Freispruch für den Ex-Protokollchef von Haider ausführte. Um diesen im Sinn der Geldwäsche schuldig zu erkennen, wäre es nötig gewesen, Koloini nachzuweisen, dass er wusste, dass die Gelder, die sich auf dem von ihm Anfang Februar 2007 zur Auflösung gebrachten Konto der Hypo Alpe Adria angesammelt hatten, aus rechtswidrigen, allenfalls strafbaren Handlungen des Kärntner Landeshauptmanns herrührten.

Auch der Anwalt der beiden Russen, der in die Sache involviert war und die Geldbeträge zur Auszahlung angewiesen hatte, wurde freigesprochen. Dass die 900.000 Euro erst auf dem Hypo-Konto landeten, nachdem die Russen nach über einjähriger Wartezeit - sie hatten bereits im Oktober 2005 um die Staatsbürgerschaft angesucht - endlich einen österreichischen Pass in Händen hielten, wertete Krausam nicht als geschicktes "Hinauszögern" des Anwalts. Bei den 900.000 Euro habe es sich um die "Erfüllung eines schon viel früher abgeschlossenen Sponsorvertrags" gehandelt: "Es gibt keine Beweise, dass die 900.000 für eine Intervention des Doktor Haider bezahlt wurden."

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