„Ich habe das nicht getan und würde das auch nie tun“, sagte der Unbescholtene bereits im Auftaktprozess vor ein paar Wochen am Landesgericht Feldkirch. Damals war ihm vorgeworfen worden, in den vergangenen beiden Jahren seine 23-jährige Lebensgefährtin und Mutter einer gemeinsamen Tochter immer wieder schwer misshandelt zu haben.
Diese Misshandlungen sollen von Ohrfeigen und Faustschlägen bis hin zum Würgen und der Drohung, die Frau umbringen zu wollen, gereicht haben. So zumindest lauteten die Anschuldigungen. Das Ganze blieb ein Verdacht, der sich nach etlichen Zeugenaussagen im gestrigen Folgeprozess nicht erhärtete.
Lediglich den Vorwurf, der Freundin das Handy entrissen und kaputtgemacht zu haben, räumte der 30-jährige Beschuldigte beim gestrigen Prozess ein. Für das Verhalten hatte der Mann folgende Erklärung: „Ich war ihr draufgekommen, dass sie Sex mit anderen Männern hatte.“
Von Vorwürfen freigesprochen
Dies allerdings hatte das vermeintliche Opfer, das schon eine Vorstrafe wegen Verleumdung hat, in früheren Vernehmungen bei Polizei und Gericht so ganz anders zu Protokoll gegeben - und sich dabei auch immer wieder widersprochen.
Am Ende verurteilte Richter Theo Rümmele den Beschuldigten aufgrund des Handyvorfalls lediglich wegen Sachbeschädigung zu 480 Euro Geldstrafe. Von allen anderen Vorwürfen wurde der 30-Jährige freigesprochen. Der Ex-Freundin muss er zudem 170 Euro Schadenersatz zahlen.
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