Wer ein fehlerhaftes Produkt kauft und sich für das EU-Recht entscheidet, hätte die Wahl zwischen Ersatz, Reparatur, Preisnachlass oder Kündigung des Vertrages. Derzeit sehen das nur die Regelungen in fünf Ländern vor, schrieb die EU-Kommission. Die Vorgaben würden die bisherigen nationalen Rechte der 27 EU-Staaten nicht ersetzen, sondern parallel und optional existieren. Das Europaparlament und der EU-Ministerrat müssen dem Vorschlag noch zustimmen.
Neben dem Verbraucherschutz will Brüssel auf diese Weise auch den Handel stärken: "Das Kaufrecht wird den Binnenmarkt, den Motor für Wirtschaftswachstum in Europa, auf Touren bringen", sagte EU-Justizkommissarin Viviane Reding in Brüssel. Firmen könnten ihre Geschäfte unkompliziert auf neue Märkte in Europa ausweiten.
Laut EU-Kommission müssen Händler, die Waren europaweit anbieten, sich derzeit noch mit vielen unterschiedlichen Gesetzestexten befassen. Das koste viel Geld und schrecke ab. Nach EU-Angaben ist nur jedes zehnte Handelsunternehmen grenzübergreifend tätig. Laut Reding entgehen dem Handel dadurch jährlich rund 26 Milliarden Euro im EU-Binnenhandel.
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