Die Stimmabgabe fern vom Wahllokal wird immer beliebter. Einige Punkte gibt es dabei zu beachten.
Noch bis zum Donnerstag können Wahlkarten für die Stimmenabgabe bei der Landtagswahl in der eigenen Gemeinde beantragt und abgeholt werden. Dabei kann die Karte mit der Stimme auch gleich abgegeben werden. Man erspart sich so den Gang ins Wahllokal am kommenden Sonntag.
Ein Punkt hat sich aber im Gegensatz zu den vergangenen Urnengängen geändert: Am Wahltag kann die Wahlkarte nicht mehr in jedem beliebigen Wahllokal, sondern nur in einem in der eigenen Gemeinde abgegeben werden. Wenn also ein Flachgauer etwa wegen einer Wanderung seine Wahlkarte im Lungau abgeben will, ist das heuer nicht mehr möglich. Weiterhin möglich ist die Karte per Post – also per Briefwahl – an die Gemeinde zu schicken. Dabei muss diese bis zur Schließung des Wahllokals, somit fristgerecht, eingetroffen sein.
Ein Verlust der Wahlkarte bedeutet übrigens auch gleichzeitig den Verlust der Stimme. Denn die Ausstellung eines Duplikates ist gesetzlich verboten.
Anders schaut es aus, wenn die Karte unbrauchbar geworden, aber noch zugeklebt und somit die eidesstattliche Erklärung noch nicht unterschrieben ist. Dann ist die Ausstellung eines Duplikats durch die Gemeinde möglich.
Die alte Wahlkarte muss aber abgegeben werden, damit der Wähler nicht zwei Stimmen abgeben kann.
Auszählung erst nach Schließung des Wahllokals
Ausgezählt werden die Stimmen erst nach Wahlende. Die Landtagswahlordnung schreibt vor, dass das Wahllokal geschlossen sein muss. Mitglieder der Wahlbehörde, Hilfsorgane und Wahlzeugen sind dann noch anwesend. Die meisten Wahllokale schließen um 16 Uhr. Maria Alm macht als einziger Ort um 17 Uhr Schluss.
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