Kritik an neuen Regeln

6 Wochen lang eine Pädagogin für 24 Kleinkinder

Steiermark
30.03.2023 09:39

Geplante Vertretungsregeln für steirische Kindergärten sorgen für Unmut: Das am Limit arbeitende Personal lehnt neue Landes-Pläne ab. Die Politik verspricht, die Kritik ernst zu nehmen.

„Es ist unverantwortlich, einer einzigen Person tage- oder wochenlang die Verantwortung für eine Kindergartengruppe zu übertragen. Das grenzt an Fahrlässigkeit!“ Es sind sehr harte Worte der Initiative „Kinder brauchen Profis“.

Sie hat eine von fast 130 Stellungnahmen zum neuen steirischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz eingebracht. Vieles, was dort an Maßnahmen für die an Personalnot leidenden Kindergärten und -krippen geplant ist, stößt auf Zustimmung.

Gemeinden befürchten hohe Mehrkosten
Doch selbst die Senkung der maximalen Zahl von Mädchen und Buben in Kindergartengruppen von 25 auf 24 im Herbst sorgt für Kritik. Der Gemeindebund plädiert für eine Verschiebung um ein Jahr, weil die Planungen für den Herbst weitgehend abgeschlossen seien. Und er befürchtet Millionen an Zusatzkosten für Kommunen, weil durch die kleineren Gruppen neue Räume und mehr Personal notwendig seien. Auch die Wiki-Gruppe fordert eine einjährige Übergangsfrist.

Was sonst noch geplant ist

  • Steiermarkweit gilt ab Herbst in Kinderkrippen die Sozialstaffel, das heißt, der Elternbeitrag richtet sich nach dem Einkommen und liegt für sechs Stunden tägliche Betreuung bei maximal 198 Euro und für zehn Stunden bei höchstens 330 Euro.
  • Die Fachaufsicht wird evaluiert. Das große Ziel: weniger Bürokratie für das überlastete Personal, mehr Zeit für die Kinder.
  • Werden Gruppen außerhalb der Kernzeiten oder ab Freitagmittag zusammengelegt, reicht die Anwesenheit von einem Elementarpädagogen.
  • Nachweislich entwicklungsverzögerte Kinder können bis zum Ende des Betreuungsjahres, in welches der vierte Geburtstag des Kindes fällt, in der Krippe bleiben.
  • Der Arbeitsplatz von Tageseltern ist nunmehr auch in gemeindeeigenen Räumlichkeiten möglich. 

Ersatz erst in der siebenten Woche notwendig
Die stärkste Reaktion löst aber eine geplante Veränderung der Vertretungsregeln aus. Fällt Personal aus, soll sechs Wochen lang eine Pädagogin oder eine „geeignete Aufsichtsperson“ (eine nähere Definition fehlt) alleine für eine Gruppe verantwortlich sein können, erst dann ist zwingend Ersatz notwendig.

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Dass überhaupt angedacht wird, dem Personal so eine Aufgabe aufzubürden, zeigt, welche Wertschätzung uns entgegengebracht wird.

Elementarpädagogin Alexandra Obendrauf

Während große Träger wie Wiki, Volkshilfe oder Gip Verständnis zeigen, kommt vor allem vom Personal heftiges Kopfschütteln: „Bei den heutigen Ansprüchen und Bedürfnissen werden oft nicht einmal zwei Personen den Herausforderungen gerecht. Es ist unverantwortlich, über Wochen Kindergruppen mit einer Mindestausstattung zu besetzen“, heißt es etwa in der Stellungnahme von 579 Mitarbeitern der städtischen Grazer Kindergärten.

Aber auch die steirischen Pfarrkindergärten (seit Kurzem gebündelt unter „KiB3“) sind dagegen: „Aus pädagogischer und rechtlicher Sicht raten wir dringend von dieser Umsetzung ab!“

„Ich nehme die Kritik sehr ernst“
„Ich nehme die Kritik sehr ernst, deshalb werden wir uns alle Vorschläge genau ansehen und eine pädagogisch sinnvolle Maßnahme vorschlagen“, verspricht der zuständige Landesrat Werner Amon (ÖVP). Der Beschluss des neuen Gesetzes soll vor dem Sommer erfolgen, damit die Änderungen mit Herbst in Kraft treten.

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