Keine Einigung

Reform des U-Ausschusses lässt auf sich warten

Vorarlberg
02.03.2023 06:25
Porträt von Vorarlberg-Krone
Von Vorarlberg-Krone

Keine Einigung auf eine Schlichtungsinstanz gab es in der Sitzung des Rechtsausschusses. ÖVP und Grüne brachten einen Abänderungsantrag ein, wonach die Arbeitsgruppe „Kontrollmöglichkeiten des Landtags“ erneut tagen soll. Oppositionsparteien blitzten so mit ihrem Vorstoß, das Landesverwaltungsgericht durchzusetzen, ab und toben. 

Über zwölf von 13 Punkten sind sich die Landtagsparteien bei der U-Ausschuss-Reform einig. Einziger Streitpunkt ist und bleibt eine Schlichtungsinstanz. Während die ÖVP sich dafür ausspricht, dass im Fall des Falles der Landesvolksanwalt beziehungsweise der Landes-Rechnungshof eingeschaltet werden soll, sehen FPÖ, SPÖ und NEOS die Zuständigkeit beim Landesverwaltungsgericht - und brachten einen entsprechenden Antrag ein.

Um Klarheit hinsichtlich der möglichen Schlichtungsstellen zu bekommen, hatte Landtagspräsident Harald Sonderegger gleich sieben Auskunftspersonen in die Sitzung des Rechtsauschusses eingeladen. Volksanwalt Klaus Feurstein, Landesrechnungshof-Direktorin Brigitte Eggler-Bargehr, Landesverwaltungsgerichtshof-Präsident Nikolaus Brandtner, die Verfassungsexpertne Peter Bußjäger und Thomas Übe sowie der stellvertretende burgenländische Landtagsdirektor Florian Philapitsch und Abteilungsleiter Matthias Germann standen dort am Mittwoch Rede und Antwort. 

Richtig weiter allerdings brachte das die Landtagsabgeordneten nicht. „Ich habe eher drei als zwei Meinungen herausgehört, aber keine klare Empfehlung“, berichtete ÖVP-Klubobmann Roland Frühstück nach der Sitzung. Nach einer Sitzungsunterbrechung brachte seine Partei gemeinsam mit den Grünen einen Antrag ein, wonach sich eine Arbeitsgruppe erneut mit der Schlichtungsstelle befassen soll. Diese Notwendigkeit sieht auch Grünen-Klubchefin Eva Hammerer: „Die Beratungen haben deutlich gemacht, dass es weitere Arbeitstreffen mit den Experten braucht, um zu einer einwandfreien Lösung zu kommen.“

Ganz anders als ÖVP-Klubobmann Frühstück hatten die Abgeordneten der Oppositionsparteien die Inhalte interpretiert. Für FPÖ, SPÖ und NEOS war nach dem Ausschuss fix: Es braucht eine Schlichtungsinstanz beim Landesverwaltungsgericht. Sowohl der Landesvolksanwalt als auch der Landesrechnungshof sollten nicht eingesetzt werden, weil dies beide Organe selbst kritisch sehen würden. Zudem seien bisherige Befürchtungen im Sinne der Gewaltenteilung von beiden Organen deutlich bestätigt worden. 

Ursprünglicher Antrag vernichtet

Völlig verägert waren die Oppositionellen dann über den Abänderungsantrag von ÖVP und Grünen: „Die beiden Regierungsparteien vernichten nicht nur das Bestreben, das Landesverwaltungsgericht als Schlichtungsinstanz zuständig zu machen, sondern stehen auch nicht zu ihrem Wort, die bereits politisch akkordierten 12 Punkte zu unterstützen. Wir sind fassungslos über das Verhalten der Regierungsparteien - so sieht keine parlamentarische Zusammenarbeit aus. Von der ÖVP sind wir solche Spielchen gewohnt, dass die Grünen da mitmachen, ist eine neue und äußerst unschöne Erfahrung“, hieß es in einer gemeinsamen Aussendung.

Ein möglicher Weg aus dem Dilemma könnte die Wiener Variante werden, die von den Experten ins Spiel gebracht wurde. In der Bundeshauptstadt wird nämlich auf ein  Schiedsgremium gesetzt. 

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