Bundespräsidentenwahl:

Zwei Kandidaten meldeten keine Wahlkampfbudgets

Politik
12.01.2023 11:42

Nur fünf der sieben Kandidaten für die Bundespräsidentenwahl im vorigen Oktober haben dem Rechnungshof mitgeteilt, wie sie ihren Wahlkampf finanziert haben. Bierpartei-Chef Dominik Wlazny und Unternehmer Heinrich Staudinger haben bisher nichts gemeldet, teilte der Rechnungshof mit. Sanktionen drohen ihnen dadurch aber nicht.

Eigentlich hätte die Meldung von Spenden, Sponsorings und Beiträgen politischer Parteien drei Monate nach dem Wahltag - also bis 9. Jänner - erfolgen müssen.

Weniger strenge Regeln als bei Parteien
Die Transparenzregeln für Präsidentschaftskandidaten sind aber deutlich weniger streng als für politische Parteien. Parteien müssen jedes Jahr eine Einnahmen-Ausgaben-Bilanz vorlegen. Präsidentschaftskandidaten sind dagegen nur verpflichtet, die im Wahlkampf erhaltenen Einnahmen offenzulegen. Darunter fallen Spenden, Sponsorings, Inserate und insbesondere auch die Unterstützung durch politische Parteien. Großspender (über 3500 Euro) sowie große Sponsorings ab 12.000 Euro sind namentlich zu veröffentlichen. Wofür sie das Geld verwendet haben, müssen die Kandidaten nicht bekannt geben.

Erhalten hat der Rechnungshof bis Donnerstag die Listen von Bundespräsident Alexander Van der Bellen, seinem FPÖ-Herausforderer Walter Rosenkranz sowie vom Anwalt Tassilo Wallentin, von Ex-BZÖ-Politiker Gerald Grosz und von Michael Brunner von der Impfskeptiker-Partei MFG.

Van der Bellen hatte Budet in der Höhe von 2,1 Millionen Euro
Zumindest für drei Kandidaten sind bereits erste Zahlen bekannt. Van der Bellen, Rosenkranz und Wallentin haben - wie gesetzlich vorgesehen - bereits vor der Wahl ihre Großspenden veröffentlicht. Demnach hat Rosenkranz 2,2 Millionen Euro von der FPÖ erhalten, Wallentin 148.000 Euro von Multimillionär Frank Stronach und Van der Bellen 1,5 Millionen Euro von den Grünen. Inklusive 600.000 Euro Privatspenden stand Van der Bellen eine Woche vor der Wahl bei Einnahmen von 2,1 Millionen Euro.

Bis zur Veröffentlichung der Spendenlisten wird es noch ein wenig dauern. Der Rechnungshof muss die Listen zuvor auf zahlenmäßige Richtigkeit prüfen. Sollte der Rechnungshof bei den Kandidaten bzw. ihren Personenkomitees nachfragen müssen, dauert die Veröffentlichung länger. Echte Kontrollen sind nicht vorgesehen. Auch Sanktionen für unterlassene Meldungen gibt es nicht, hieß es beim Rechnungshof.

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