Diversion möglich?

Untreue-Prozess gegen ÖVP-Bundesrat Harald Himmer

Gericht
21.11.2022 11:03

Der eine einstige ÖVP-Jungspund schaffte es mit seinem werbeträchtigen „Geilomobil“ bis auf den Kanzlersessel, der andere ÖVP-Jungspund mit markigen Sprüchen wie „Bonzen quälen, Himmer wählen“ bis an die Spitze von Alcatel - eines Technikunternehmens in Sachen Telekommunikation.

Letzterer heißt Harald Himmer, ist Mitglied des österreichischen Bundesrates und war bis 2012 - „Bonze“. Nun ist er Angeklagter im Wiener Landesgericht. Er sitzt nicht alleine vor Richterin Marion Hohenecker. Mitangeklagt sind Ex-Lobbyist Peter Hochegger und Ex-Telekom-General Rudolf Fischer. Es geht laut Staatsanwalt Bernhard Löw einmal mehr um Untreue in Gestalt von Scheinrechnungen.

Der Staatsanwalt braucht gerade mal ein paar Minuten für seine Sicht der Dinge: „2007 und 2008 ging es um den Ausbau des Breitbandes, Alcatel bot mit, Hochegger hatte mit seiner Firma Valora Marketingagenden. Alcatel gab Hochegger Studien in Auftrag, die laut Gutachten maximal ein Strategiepapier und nicht die insgesamt rund 240.000 Euro wert sind, die bezahlt wurden. Also Untreue.“ Ein geringer Teil dieses Geldes ist laut Hochegger persönlich zurück an Himmer und Fischer zurückgeflossen. Doch der Staatsanwalt lässt aufhorchen: „Das Ganze ist 15 Jahre her, der Strafrahmen liegt bei drei Jahren. Bei Übernahme der Verantwortung Himmers, dass hier etwas falsch gelaufen ist, wäre es ein klassischer Fall für eine Diversion, also Geldbuße oder Sozialleistungen.“

Davon will der Verteidiger des ÖVP-Politikers, Rüdiger Schender, aber gar nichts wissen: „Mein Mandant bekennt sich nicht schuldig! Das Bundesamt für Korruptionsbekämpfung hat keinerlei Beweise - wie etwa Abhebungen oder Überweisungen - seitens Hocheggers gefunden.  Der Lobbyist war ja schließlich für den größten Konkurrenten Huawei tätig gewesen, Auftragsvolumen 60 Millionen. Warum sollte er also für 200.000 Euro auf eine Provision von sechs Millionen verzichten, die ihm bei Auftragsvergabe zustehen würden? Das ist lebensfremd.“

Der Anwalt des Zweitangeklagten Hoheneggers - Leo Kregjck - braucht nur zwei Sätze: „Ja, der Vorwurf der Staatsanwaltschaft stimmt, es gab Kickback-Zahlungen und auch ein Bild für Telekom-Fischer, Hochegger wird sich schuldig bekennen.“

Fünf Verhandlungstage wahrscheinlich
„Es muss nie jemand zugeben, was er nicht gemacht hat, sagt der Staatsanwalt“, so der Anwalt des Ex-Telekom-Bosses Fischer, Otto Dietrich und will einen Freispruch.
Also werden es wohl doch fünf Verhandlungstage werden, die Richterin Marion Hohenecker angesetzt hat. Sie muss dieses Verfahren führen, weil Hochegger schon vor ihr beim Buwog/Grasser-Verfahren als Angeklagter saß und dessen Firma Valora auch in diesem Prozess Thema war. 

Apropos Buwog/Grasser: Hier haben die Anwälte bis Ende des Jahres Zeit, gegen die samt und sonders Verurteilungen von Ex-Finanzminister KH Grasser, Lobbyist und Trauzeugen Meischberger und auch natürlich Hochegger und Co. Berufung einzulegen. Ab dann ist das Oberlandesgericht Wien mit der Prüfung der Urteile - acht Jahre für Grasser, sieben für Meischberger, sechs für Hochegger - zuständig.

Sowohl über die Verurteilung wegen Untreue und Geschenkannahme durch Beamte als auch über die Höhe. Man wird also frühestens Ende 2023 wissen, ob der Ex-Finanzminister zum Häftling wird. Und selbst dann ist dieses Urteil wohl nicht rechtskräftig. Es wird sich wohl auch der Oberste Gerichtshof und der Europäische Menschengerichtshof mit der Causa befassen - es geht dabei auch um die überlange Verfahrensdauer ...

Gabriela Gödel
Gabriela Gödel
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