Wiener vor Gericht

Sadist missbrauchte sein Opfer mehrfach im Schlaf

Wien
24.10.2022 16:30

Ein hochgradig geistig abnormer 54-Jähriger brauchte für Erektionen „den besonderen Kick“. Er vergewaltigte eine wehrlose Frau, penetrierte diese mehrfach, als sie sich unter Tabletteneinfluss im Tiefschlaf befand. Doch bald reichte ihm dies als Reiz nicht mehr aus. Der grausige Prozess endete mit einem Schuldspruch und der Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Betroffene Stille im Gerichtssaal. Auf der Anklagebank ein stämmiger Mann mit Halbglatze, grauem Schnauzbart und Hornbrille. Im Publikum auch die erwachsene Tochter des Mannes. In schnellen Worten trug die Staatsanwältin die Vorwürfe gegen den 54-jährigen Wiener vor.

Einschlägige Vorstrafe wegen Kinderpornografie
Was dem nicht ausgelernten Maler, der wegen Kinderpornografie vorbestraft ist, vorgeworfen wurde: Er habe eine besachwaltete Frau mittleren Alters mehrfach penetriert, während diese - beeinträchtigt von Alkohol und Schlaftabletten - tief und fest schlief. Zudem wurde ihm u.a. Zuführen zur Prostitution, Körperverletzung und Nötigung zur Last gelegt.

Schlaftabletten vergessen und bei Übergriff aufgewacht
In abscheulichen Details berichtet die Staatsanwältin über den Missbrauch der Frau, die sich anfangs von ihrem späteren Peiniger angezogen fühlte. Ehe das Martyrium begann, das sich zuerst wie folgt bemerkbar machte: „Das Opfer wachte mit Schmerzen im Unterleib auf, hatte in der Früh die Unterhose verkehrt herum an“, berichtet die Anklägerin. Eines Abends vergaß Frau C. die Schlaftabletten, wachte nachts durch den Geschlechtsakt auf. Den Täter darauf angesprochen, meinte dieser, er brauche aufgrund von Erektionsproblemen „den besonderen Kick“ - der immer extremer wurde.

Einweisung in Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher
So schrieb er mit Leuchtmarker höchst erniedrigende Schimpfwörter auf ihren Körper oder meldete sein Opfer mittels Kleinanzeige zur Prostitution an: „Um beim Sex mit einem Freier zuzusehen und dabei an mir selbst herumzuspielen“, wie er sagte. Der Mann zeigte sich vor Richter Stefan Apostol geständig, von Reue war aber nichts zu spüren. Das nicht rechtskräftige Urteil: fünf Jahre Haft und Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

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