Petzner hatte 2007 heftige Angriffe gegen Manzenreiter im Zusammenhang mit dessen Obmann-Funktion bei der Wohnbaugenossenschaft "Heimat" gerichtet und dabei unter anderem den Ausdruck "Mietenmafia" verwendet. Zwar ist der BZÖ-Politiker vom Landesgericht Klagenfurt und vom Oberlandesgericht Graz dafür verurteilt worden, der Oberste Gerichtshof sieht das nun anders.
Wörtlich heißt es in dem Beschluss: "So gesehen legt die Verwendung des Ausdrucks 'Mietenmafia' schon angesichts der Kombination mit dem weiteren Begriff 'rote' als parteipolitische Zuordnung und der in der politischen Rhetorik durchaus gebräuchlichen Verwendung des Begriffs 'Mafia' für kritikwürdige Institutionen nahe, dass am Privatankläger im Zusammenhang mit die Wohnbaugenossenschaft 'Heimat' betreffenden aufklärungsbedürftigen Vorfällen wenngleich herbe, im Rahmen eines Werturteils aber noch zulässige politische Kritik geübt, ihm aber nicht die vorsätzliche Begehung von Verbrechen im Rahmen einer kriminellen Organisation vorgeworfen werden sollte."
Angaben gem ECG und MedienGesetz: Medieninhaber, Hersteller und Herausgeber bzw. Diensteanbieter Krone Multimedia GmbH & Co KG (FBN 189730s; HG Wien) Internetdienste; Muthgasse 2, 1190 Wien
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB).