Ein 16 Jahre alter Vorarlberger ist am Dienstag am Landesgericht Feldkirch wegen Vergewaltigung und schwerem sexuellen Missbrauch zu zwölf Monaten Haft auf Bewährung sowie zu 1200 Euro unbedingter Geldstrafe verurteilt. Der Bursche hatte nach Ansicht des Gerichts im Alter von 14 Jahren eine Fünfjährige vergewaltigt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Dem Opfer hat der Teenager 3000 Euro Teilschmerzengeld zu bezahlen. Wegen Jugendschutzinteressen wurde bei dem Schöffenprozess die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Das Opfer, ein kleines Mädchen, war bei der Tat erst fünf Jahre alt.
Der Senat glaubte dem Mädchen. Der Jugendliche zeigte sich über weite Strecken nicht geständig. Bewährungshilfe wurde angeordnet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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