Investoren klagen

Verkauf der Therme Loipersdorf landet vor Gericht

Steiermark
20.09.2022 06:00

Der Verkauf der Therme Loipersdorf an drei steirische Firmen könnte ein gerichtliches Nachspiel haben. Deutsche Investoren stellten einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen den Thermen-Deal und klagen das Land Steiermark sowie die Betreiber.

Am heutigen Dienstag soll der Landtag den Verkauf der Landesanteile an der Therme Loipersdorf beschließen. Wie berichtet, sicherte sich ein Konsortium aus Merkur Versicherung, der Baufirma Granit und der SHR-Gruppe für 10,2 Millionen Euro das steirische Thermen-Flaggschiff.

Deutsche Investoren kritisieren niedrigen Verkaufspreis
Ein Preis, der viel zu niedrig ist - zumindest, wenn es nach der deutschen Interspa-Gruppe geht. Das Unternehmen aus Stuttgart war neben dem steirischen Trio der zweite Kaufinteressent, hatte im Bieterverfahren aber das Nachsehen. „Dabei wurden meine Klienten eigentlich als Bestbieter ausgewählt. Letztlich wurde die Therme aber unter dem Marktpreis verkauft“, sagt Anwalt Holger Bielesz von der Kanzlei Cerha Hempel, die Interspa vertritt.

Nach europäischem Recht seien öffentliche Eigentümer (im Falle der Therme neben dem Land auch noch die Gemeinden Bad Loipersdorf, Fürstenfeld, Großwilfersdorf, Söchau, Unterlamm, Jennersdorf und die Stadtwerke Fürstenfeld) verpflichtet, zum Marktpreis zu verkaufen, wie der Jurist ausführt. „Außerdem muss ein diskriminierungsfreies Bieterverfahren gewährleistet sein.“

Die Interspa-Gruppe hat nun die Thermalquelle Loipersdorf GmbH und das Land Steiermark geklagt. „Weil es besonders gegen Ende des Verfahrens einige fragwürdige Punkte gegeben hat, die dazu geführt haben, dass die andere Bieter-Gruppe zum Zug gekommen ist“, erklärt Anwalt Bielesz.

Beschwerde bei der EU-Wettbewerbsbehörde
Dazu hat man auch eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung der Übertragung an die neuen Eigentümer eingebracht. Laut Friedrich Moshammer, Sprecher des Landesgerichts für Zivilrechtssachen, ist in den nächsten Tagen mit einer Entscheidung zu rechnen. Zusätzlich wurde auch noch Beschwerde bei der Europäischen Wettbewerbs-Kommission eingelegt.

Beim Land wollte man sich auf „Krone“-Anfrage zu einem laufenden Verfahren nicht äußern. Dem Vernehmen nach rechnet man mit einer Abweisung der Klage - aus formalen Gründen: Da das Land nur Minderheitseigentümer sei (4,43 Prozent) und die Thermen-Gesellschaft selbst Verkaufsgegenstand war.

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