Weiter flüchtig

Gefängnisausbruch von Albaner-Duo war ein Kraftakt

Burgenland
08.08.2011 15:54
Einen Tag nach ihrem Ausbruch aus dem Gefängnis des Landesgerichts Eisenstadt befinden sich die zwei albanischen Häftlinge im Alter von 37 und 39 Jahren weiterhin auf der Flucht. In der Justizanstalt wurden indessen am Montag die Umstände der Flucht nochmals genau untersucht. Um ins Freie zu gelangen, bedurfte es für die beiden Männer eines ziemlichen Kraftaktes.

Die zwei Albaner, die in der Küche mitarbeiteten, entkamen durch das etwa 40 mal 40 Zentimeter große Gitter eines Belüftungsschachts. Dieses wurde "mit massiver Gewalt aufgestemmt, sodass sie sich durchzwängen konnten", erläuterte die Sprecherin der Justizvollzugs-Direktion, Cornelia Leitner, am Montag.

Drei Schichten "praktisch ausgehebelt"
Die angewendete Hebelwirkung war so groß, dass sowohl das mit massiven Schrauben gesicherte Gitter als auch die dahinter befindliche, eingemauerte doppelte Eisenarmierung aus der Verankerung gedrückt wurden. "Sie haben es geschafft, diese drei Schichten praktisch auszuhebeln", schilderte Leitner. Als "Werkzeug" dürften die beiden Albaner dabei Utensilien verwendet haben, wie man sie in einer Küche findet. Durch die Öffnung gelang ihnen dann die Flucht.

Sicherheitsmaßnahmen werden verbessert
Als Sicherheitsmaßnahme wird nun die Öffnung für die Belüftung - sie ist in Großküchen vorgeschrieben - "deutlich verkleinert" und mit einem Motor ausgestattet. Damit werde der Bereich besser gesichert, wenngleich dieser "auch jetzt schon gut gesichert" gewesen sei.

Beim Dienstbetrieb soll nun auch in den wenigen Minuten, in denen die Insassen bis jetzt in der Küche alleine waren, eine Ablöse eingesetzt werden, damit diese - auch solange die Bauarbeiten andauerten - nie unbeaufsichtigt sind.

Auslieferungsverfahren ohne Termin
Bei beiden Flüchtigen war das Auslieferungsverfahren im Laufen. Es sei aber noch kein Termin festgestanden, wann die beiden verlegt werden sollten, so Leitner. Der 39-Jährige saß seit September 2010 wegen Eigentumsdelikten in Haft und wurde nicht rechtskräftig zu sechseinhalb Jahren verurteilt. Der 37-Jährige war ebenfalls seit September 2010 im Gefängnis – zusätzlich zu Eigentumsdelikten wurde er wegen leichter Körperverletzung nicht rechtskräftig zu vier Jahren Haft verurteilt.

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