Urteil rechtskräftig

Ex-Prostituierte luchste Arbeiter 127.000 Euro ab

Vorarlberg
31.08.2022 10:25
Porträt von Vorarlberg-Krone
Von Vorarlberg-Krone

Eine 43-jährige Frau aus Dornbirn ist am Dienstag am Landesgericht Feldkirch wegen gewerbsmäßigen schweren Betrugs zu einer bedingten Haftstrafe von 14 Monaten sowie zu 1600 Euro unbedingter Geldstrafe verurteilt worden. An Teilschadenersatz muss sie laut Urteil 92.557 Euro zurückerstatten. Die ehemalige Prostituierte hatte einem gutgläubigen Mann rund 127.000 Euro abgeluchst. Das Urteil ist rechtskräftig.

Die Angeklagte und der Mann lernten einander 2013 kennen. Schnell entwickelte sich eine Vertrauensbasis, die die 43-Jährige auszunutzen begann. Sie erzählte Geschichten um angebliche gesundheitliche Probleme. Als die Schilderungen ab 2017 immer häufiger und bedrohlicher wurden, bezahlte der Mann in Tranchen über fünf Jahre hinweg 92.557 Euro - für angebliche Behandlungen. Auch andere Kosten übernahm er bereitwillig, immer im Glauben, die Frau sei schwer krank.

Als die Frau dann im Jänner dieses Jahres nochmals 50.000 Euro forderte, ging der Arbeiter zu einem Anwalt, es kam zur Anzeige. Die Angeklagte gestand, die Krankheiten erfunden zu haben. Sie sei von einem Dritten bedroht worden, habe diesem das ganze Geld abliefern müssen, deshalb habe sie gelogen, so ihre Verantwortung.

Verurteilte in Insolvenz 
Das Geständnis, die bisherige Unbescholtenheit und dass es im Hinblick auf die Forderung in Höhe von 50.000 Euro beim Versuch blieb, wirkten sich bei der Strafbemessung mildernd aus. Der lange Tatzeitraum, die Tatwiederholungen und die Schadenshöhe waren erschwerend. Insgesamt wurden 14 Monate auf Bewährung plus 1.600 Euro unbedingte Geldstrafe verhängt. Da die Frau im Insolvenzverfahren ist, wird sie vermutlich nichts an Schadenersatz bezahlen können. Das Urteil ist rechtskräftig.

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