Prozess in Feldkirch

Gehörntem Gatten brannte Sicherung durch

Vorarlberg
09.08.2022 11:55
Porträt von Chantal Dorn
Von Chantal Dorn

Wegen Nötigung und Körperverletzung ist ein 51-jähriger Bulgare am LG Feldkirch zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Die Strafe wäre wohl höher ausgefallen, hätte seine Noch-Ehefrau die Aussage nicht verweigert. 

Lange hatte der der Lkw-Fahrer dem regen Treiben seiner „sexbombenverdächtigen“ Gattin zugeschaut. Die Wasserstoffblondine hat es in den insgesamt 27 Ehejahren mit der Treue nämlich nicht so genau genommen. Drei Mal hatte sie ihn schon betrogen. Aber das Paar versuchte es immer wieder miteinander. Schon wegen der gemeinsamen, unmündigen Tochter.

Als der Lkw-Fahrer vergangenen Mai erneut Liebesnachrichten eines Mannes auf dem Handy seiner Frau entdeckt, brennen dem bislang Unbescholtenen alle Sicherungen durch. Laut Angaben seiner bulgarischen Brigitte Nielsen bei der Polizei habe er ihr den Tod angedroht, sollte sie ihn verlassen. Zur Untermauerung schickt er seiner treulosen Gattin auch gleich das Foto einer Frau aufs Handy, deren Gesicht durch einen Säureanschlag entstellt wurde. Zudem soll es noch weitere Drohungen gegeben haben, behauptet zumindest die 48-Jährige gegenüber der Polizei.

Was der Angeklagte im Prozess allerdings dementiert. Lediglich die Sache mit dem Foto räumt er halbherzig ein. „Da war ich betrunken. Daher kann ich mich nicht erinnern, das getan zu haben. Aber wenn das Foto auf meinem Handy gefunden wurde, wird es schon stimmen“, so der Beschuldigte. Ebenfalls zu gibt der Lkw-Fahrer, den vermeintlichen Nebenbuhler vor einem Fitnesscenter im Oberland attackiert zu haben. „Ich habe ihn dort mit meiner Frau angetroffen. Da habe ich zu ihm gesagt, er soll sie in Ruhe lassen. Und weil er daraufhin nur gelacht hat, habe ich ihm mit meinem Motorradhelm eine runtergehauen“, übersetzt der Dolmetscher. Dass seine untreue Gattin bei ihrem Schlichtungsversuch ebenfalls am Kopf getroffen wurde, sei ein „Versehen“ gewesen.

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Da war ich betrunken. Daher kann ich mich nicht erinnern, das getan zu haben. Aber wenn das Foto auf meinem Handy gefunden wurde, wird es schon stimmen.

Der Angeklagte vor Gericht

Da die Noch-Ehefrau im Prozess die Aussage gegen ihren Mann verweigert, bleiben an objektivem Beweismaterial nur das Säurefoto und die polizeilichen Bilder der blutenden Hinterköpfe der Opfer. Das rechtskräftige Urteil: eine teilbedingte Geldstrafe von 800 Euro. Der Verurteilte wird noch im Gerichtssaal enthaftet und auf freien Fuß gesetzt.

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