Tat im Skiurlaub

Vergewaltiger bleibt auf freiem Fuß

Vorarlberg
21.07.2022 06:25

Am Landesgericht Feldkirch wurde am Mittwoch ein Urteil gefällt, das wohl für Aufsehen sorgen wird: Weil er zum Tatzeitpunkt akut manisch-depressiv und daher unzurechnungsfähig war, muss ein 30-jähriger Vergewaltiger nicht in den Knast.

Seit einem halben Jahr befindet sich der 30-jährige Deutsche wegen seiner Bipolaren Störung in psychiatrischer Behandlung am Landeskrankenhaus Rankweil. Im Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch ging es daher um zwei Fragen: Hat der Beschuldigte am 18. Jänner seine Urlaubsbekanntschaft in deren Zimmer in Riezlern vergewaltigt? Und wenn ja, war er zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig?

Zwischenfall im Skiurlaub
Zum Vorfall: Der bislang Unbescholtene befindet sich Anfang dieses Jahres auf Skiurlaub im Kleinwalsertal. Er freundet sich mit einer Kellnerin des Hotels an. Am Abend des 18. Jänner kommen sich die beiden in ihrer Unterkunft näher. „Einvernehmlich“, behauptet der Deutsche. Anders das Opfer, das unter anderem angibt, vom Deutschen gewürgt, in Ecke gedrängt sowie massiv beschimpft und bedroht worden zu sein. Als er im Schlafzimmer versucht, sein Opfer am Bett zu fixieren, greift die Frau zum Pfefferspray.

In seinem Gutachten kommt Psychiater Reinhard Haller zum Schluss, dass der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt manisch-depressiv und daher unzurechnungsfähig war. „Er ist jetzt medikamentös super eingestellt“, so Haller, der sich - unter Auflagen - für eine bedingte Einweisung des Mannes ausspricht. Dem stimmt der Schöffensenat zu. Der Deutsche ist somit wieder auf freiem Fuß.

Chantal Dorn
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