Wer in Oberösterreich Sozialhilfe beziehen möchte, muss sich laut Plänen von ÖVP und FPÖ künftig bereit erklären, Deutsch erlernen zu wollen. Ein neuer Gesetzesentwurf, der diese „Bemühungspflicht“ um Spracherwerb beinhaltet, wird in Begutachtung geschickt.
Die Sozialhilfe ist zwar in einem Bundesgesetz geregelt, die Länder dürfen aber in Ausführungsgesetzen Änderungen vornehmen. Das wollen ÖVP und FPÖ in Oberösterreich jetzt tun, am kommenden Montag geht der Entwurf für das neue Gesetz in Begutachtung.
Verweigerern droht Kürzung
Ziel sei es, Sozialhilfebezieher (wieder) in ein Arbeitsverhältnis zu bringen, sagt Soziallandesrat Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP), der das Vorhaben am Mittwoch gemeinsam mit FPÖ-Klubchef Herwig Mahr präsentierte. Für die meisten Jobs seien Deutschkenntnisse Voraussetzung. Daher soll jetzt eine „Bemühungspflicht“ zum Spracherwerb verankert werden. „Wer Sozialhilfe beziehen möchte, muss sich bereit erklären, einer Arbeit nachzugehen und Deutsch erlernen zu wollen“, präzisiert Hattmannsdorfer. Wer hier zu wenig Eifer zeigt, dem soll die Sozialhilfe gekürzt werden.
Land und AMS legen die Deutsch-Erfordernisse im Einzelfall fest: Um welche Art von Beruf geht es, wie alt ist jemand...
Soziallandesrat Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP)
Beschluss im Dezember
Verbesserungen soll das Gesetz für Beeinträchtigte in geschützten Werkstätten sowie für Personen in „unfreiwilligen“ Wohngemeinschaften wie etwa Frauenhäusern bringen. Es soll im Dezember beschlossen werden.












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