Die Vorgeschichte (wir berichteten) ist einigermaßen kurios: Ein (mittlerweile pensionierter) Mechaniker einer Spedition wurde beschuldigt, einen Lkw-Anhänger mit schweren Mängeln für eine Fahrt freigegeben zu haben - was der Mann bestritt: „Bei meiner Kontrolle war alles in Ordnung.“
Doch als das Gespann drei Tage später von der ASFINAG kontrolliert wurde, wiesen die Reifen „tiefe Schnitte“ auf, die ein Gutachter der ASFINAG als „Langzeitmängel“ bezeichnete. Die Schäden sollen bereits gut einen Monat alt gewesen sein – Anzeige gegen das Unternehmen!
Anzeige wegen Falschaussage
Laut dem beschuldigten Mechaniker können derartige Risse im Reifen aber innerhalb weniger Stunden auftreten. Und weil der Mann beim verwaltungsrechtlichen Verfahren dabei blieb, zeigte ihn der Richter wegen Falschaussage an! Der Techniker musste sich deshalb vor dem Landesgericht Eisenstadt verantworten, wo er seine Ausführungen abermals bekräftigte.
Die Richterin befragte dabei auch einen ASFINAG-Experten. Dieser räumte ein, dass die Risse im Reifen tatsächlich erst während der Fahrt aufgetreten sein können: Freispruch für das „Justizopfer“.
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