Atommüll-Problem
EU beschließt Richtlinie zu Atom-Endlagern
Die EU-Staaten müssen laut dem Entwurf zunächst detaillierte "Programme" an die EU-Kommission übermitteln, wann und wo sie Endlager bauen wollen. Konkrete Anforderungen dafür sind allerdings noch nicht festgesetzt. Die Richtlinie soll aber spätestens im September in Kraft treten, die ersten nationalen Programme sollen die Länder 2015 übermitteln müssen.
In allen EU-Staaten fallen radioaktive Abfälle im Rahmen zahlreicher Tätigkeiten an, unter anderem in Medizin, Forschung, Industrie und Landwirtschaft. Vor allem aber haben 14 von 27 Mitgliedstaaten Kernreaktoren, bei denen abgebrannte, aber noch Jahrzehnte strahlende Brennelemente entstehen.
IAEO-Standards sollen verbindlich werden
Zwar wird in der nun verabschiedeten Richtlinie erneut darauf hingewiesen, dass die letztendliche Verantwortung für die Entsorgung der Brennelemente und radioaktiven Abfälle bei den Mitgliedstaaten liege, es soll jedoch auch ein EU-Rahmen mit Verpflichtungen für die Mitgliedstaaten geschaffen werden.
Vor allem will die Kommission die nationalen Programme prüfen und Änderungen verlangen können. Die Programme müssen ferner regelmäßig auf den neuesten Stand gebracht werden, die von der Internationalen Atomenergieorganisation entwickelten Sicherheitsstandards sollen rechtsverbindlich werden.
Auch die Öffentlichkeit und Arbeitskräfte müssen informiert werden. Außerdem muss die Öffentlichkeit die Gelegenheit erhalten, sich effektiv an der Entscheidungsfindung für Endlager zu beteiligen, was u.a. Volksabstimmungen bedeuten könnte, wortwörtlich allerdings im Richtlinien-Entwurf nicht festgehalten ist.
Atommüll-Ausfuhr nur in Länder mit echten Endlagern
Auch dem Atommüll-Export, also der Auslagerung der Endlager-Frage, soll ein Riegel vorgeschoben werden. Ausfuhren in Länder außerhalb der EU seien nur unter sehr "strengen Auflagen" gestattet. Die Wichtigste: Zum Zeitpunkt des Abfalltransports muss das Drittland über ein in Betrieb befindliches Endlager verfügen.
Ein Endlager für hochradioaktive Abfälle muss nach internationaler Definition ein Endlager in tiefen geologischen Formationen sein und über Tausende Jahre hinweg "dicht" sein können. Genaue Parameter über Maße, Materialien und Sicherheitsstandards gibt es aber nicht wirklich, denn derzeit existieren nirgendwo auf der Welt derartige Endlager, es befindet sich auch keines außerhalb der EU im Bau.
Das liegt auch daran, dass verbrauchte Brennstäbe wegen der Nachzerfallswärme Jahrzehnte in Zwischenlangern aufbewahrt werden. In Deutschland z.B. heißt es, dass ein Endlager frühestens 2030 mit wirklich ausgebrannten und abgekühlten Brennstäben bestückt werden könnte. In Betracht gezogen wird dort immer wieder der berüchtigte Salzstock Gorleben.
Österreich wird seinen radioaktiven Müll exportieren
Umweltminister Nikolaus Berlakovich, der sich bei der Abstimmung im Landwirtschaftsrat der Stimme enthielt, sprach sich bereits dagegen aus, in Österreich ein eigenes Endlager zu errichten. In Seibersdorf gebe es immerhin eine Zwischenlagerung von schwach radioaktivem Müll. "Dass wir in Österreich ein eigenes Endlager errichten, ist von der Menge des Mülls her nicht sinnvoll. Wir werden daher mit anderen EU-Ländern beraten, gemeinsam ein Endlager zu machen, innerhalb der Europäischen Union", so Berlakovich.
Zurzeit werden mindestens 40 Jahre für Entwicklung und Bau eines Tiefenlagers veranschlagt. Von den Atomstaaten weltweit planen derzeit nur eine handvoll Länder Endlager, darunter die USA, China, Frankreich, Schweden, Argentinien, Deutschland und die Schweiz.
GLOBAL 2000 kritisiert "deutliche Aufweichung"
Die Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000 kritisierte die geplante Richtlinie am Dienstag scharf: "Noch vor einem Jahr wurde von den EU-Kommissionsvertretern das Verbot von Atommüll-Exporten in Drittländer als Grundbedingung bezeichnet - jetzt ist genau das laut Richtlinienentwurf erlaubt", eklärte Patricia Lorenz, GLOBAL-2000-Atomexpertin. Als Drittland verberge sich im Atommüll-Kontext nämlich Russland. Dort werde "in tragisch bekannten Atomfabriken wie etwa der in Mayak trotz der russischen Mitgliedschaft bei internationalen Konventionen importierter Atommüll fahrlässig wiederaufbereitet und der verbleibende Abfall unter unzureichenden Bedingungen gelagert", so Lorenz.
Weitere Punkte wie die umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Suche nach einem Endlager-Standort seien abgeschwächt worden. Und: Hatte es vorher noch geheißen, die Länder müssten Pläne für "nationale Atommüllprogramme" vorlegen, heiße es in der jetzigen Version nur mehr vage "Inhalt der nationalen Programme". "Das ist eine deutliche Aufweichung gegenüber dem ursprünglichen Entwurf. Diese Richtlinie ebnet nicht den Weg für eine Lösung des Atommüllproblems, sie skizziert nur die Ratlosigkeit in dieser Frage", so Lorenz. Denn es gebe bisher weltweit kein Endlager und auch keine technisch oder politisch-soziologisch weiterentwickelte Lösung.







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