Fünf Monate bedingt

Illegalen ins Ausland gekarrt: TV-Bauer verurteilt

Burgenland
08.07.2011 14:54
Der ehemalige "Bauer sucht Frau"-Star aus dem Südburgenland, der vergangenen September einen illegal beschäftigten Erntehelfer aus Rumänien nach einem Unfall ins Ausland gekarrt hatte, ist am Freitag zu fünf Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe von 2.400 Euro verurteilt worden. Seine Schwester bekam wegen Mithilfe vier Monate bedingt und 720 Euro Geldstrafe aufgebrummt.

Eigentlich hätte der Verunglückte (im Bild rechts) bei der Apfelernte am Hof des ehemaligen ATV-Bauern mitarbeiten sollen. Tatsächlich musste der Mann jedoch mit einer von einer Baufirma dort abgestellten Walze Schotter planieren. Am dritten Tag dieser Arbeit geschah der Unfall: Der Rumäne stürzte von der Maschine und brach sich das Becken, den Arm sowie mehrere Rippen.

Zeuge entdeckt Geschwister auf Parkplatz
Vor Gericht gab ein Zeuge und Freund des Rumänen an, dass der Beschuldigte ihn telefonisch ersucht habe, den Verletzten abzuholen. Das tat der Zeuge dann auch. In einem grenznahen Ort habe er dann zufällig das Geschwisterpaar auf einem Parkplatz gesehen. Den Erntehelfer am Arm gestützt, hätten sie ihn in sein Auto gesetzt. Was genau geschehen war, wusste er zu dem Zeitpunkt nicht. Auch wie schwer der Mann verletzt war, sei ihm nicht sofort klar gewesen, sonst hätte er darauf bestanden, die Rettung zu rufen, und ihn nicht mitgenommen.

Die Angeklagten behaupteten, der Rumäne hätte angegeben, dass er nach Hause möchte. Außerdem hätten sie gesagt, dass ihn die beiden Arbeiter - ein weiterer Mann begleitete den Freund auf der Fahrt - sicherheitshalber ins Spital bringen sollen. Als Entschädigung gab es vom Geschwisterpaar ein paar Tage nach dem Unfall 3.000 Euro für die Ehefrau des Schwerverletzten, zuvor nur den Lohn ihres Manns von drei Tagen.

Richter spricht von "indiskutablen Fehlleistungen"
Dass die beiden Südburgenländer den Mann nicht sofort ins Krankenhaus gebracht bzw. die Rettung gerufen haben, sei ein Fehler gewesen, sagte Richter Wolfgang Rauter bei der Urteilsverkündung. Man habe wohl aus Angst wegen der Verletzung des Beschäftigungsgesetzes so gehandelt. Daran geknüpft sei allerdings eine Vielzahl von Fehlleistungen gewesen, die "indiskutabel" seien. Man habe sofort gewusst, dass es sich hierbei um keine "Bagatellverletzung" handle, so Rauter. Außerdem habe er vor Gericht selten eine so große Vielzahl von Lügen gehört.

Das Geschwisterpaar wurde weiters wegen Anstiftung zur falschen Beweisaussage und Fälschung eines Beweismittels, der Landwirt zusätzlich wegen des unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen verurteilt. Vom Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung wurde er freigesprochen.

Das Geschwisterpaar erbat Bedenkzeit. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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