Es ist eine nicht unwesentliche, kuriose Regel: der Immunitätserlass. Wenn Abgeordnete einer Straftat verdächtig sind, sind nicht nur diese, sondern auch derselben Tat Verdächtige durch Immunität geschützt, die gar keine Abgeordneten sind. Justizministerin Alma Zadic (Grüne) setzte diesem Kuriosum ein Ende. Mit einer Überarbeitung des Erlasses.
Die parlamentarische Immunität gilt nun nur noch für Abgeordnete, nicht für weitere Tatbeteiligte. Damit habe die Ministerin „die Ermittlungsarbeit gestärkt“. Dies betrifft aktuell vor allem den Bereich Korruption. Damit wird auch die Verjährung der Vorwürfe gegen verdächtige Nichtabgeordnete verhindert.
Abgeordnete indes müssen weiterhin vom Parlament ausgeliefert werden, ehe die Staatsanwaltschaft ermitteln kann. Dies war zuletzt beim damaligen ÖVP-Partei und -Klubobmann Sebastian Kurz der Fall. Und bei seinem Parteikollegen August Wöginger. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Der Erlass, erarbeitet gemeinsam mit der Parlamentsdirektion, erging vor einigen Tagen an die Oberstaatsanwaltschaften. Justizministerin Zadic: „Künftig können sich Verdächtige nicht mehr hinter der Immunität anderer verstecken.“
Der große Wurf fehlt noch: die Umsetzung des seit Langem angekündigten Antikorruptionsgesetzes. Einen Entwurf des Justizministeriums gibt es seit Monaten. Am Montag wurde wieder verhandelt. Es war nicht das letzte Mal.
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