"Dem Angestellten wurden viele Vordienstjahre nicht angerechnet", erklärt AK-Experte Helmut Steiger. Statt 2.326 Euro hatte sein Chef dem Techniker nur 1.500 Euro Bruttolohn gezahlt. "Da dieser jedoch einen detaillierten Lebenslauf vorgelegt hatte, konnte sich der Unternehmer nicht herausreden, von der früheren Beschäftigung nichts gewusst zu haben", ergänzt der Fachmann. Der Arbeitnehmer klagte, bekam Recht – und erhält nun 5.000 Euro.
"Jahrelange berufliche Erfahrung muss honoriert werden. Deshalb sehen ja die meisten Kollektivverträge entsprechende Einstufungsregelungen vor", heißt es bei der Arbeiterkammer.
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