Corona wütet

Personalausfälle: AKH beschränkt OPs auf Notfälle

Wien
25.03.2022 23:01

Österreichs größtes Krankenhaus, das Wiener AKH, muss sein Operationsprogramm auf Notfälle und nur „absolut dringliche Fälle“ beschränken. Grund sind „zunehmend pandemiebedingte Personalausfälle in allen Berufsgruppen“, zitiert die „ZiB 2“ aus einem entsprechenden Schreiben. Der Gesundheitsverbund hat die Einschränkungen bestätigt.

Der Gesundheitsverbund ist zuversichtlich, dass sich die Situation kommende Woche entspannt und verweist auf die hohe Zahl der Gastpatienten von außerhalb Wiens, die zu betreuen sind. Im AKH hofft man, bis vor Ostern die Einschränkungen zurücknehmen zu können.

Hohe Zahl an Gastpatienten
Als eines der Probleme ausgemacht wird die hohe Zahl an Gastpatienten. Wie man seitens des Gesundheitsverbunds auf Twitter mitteilte, werden derzeit 700 Nicht-Covid-Patienten aus anderen Bundesländern in Wien behandelt, 323 davon sind im AHK. Dazu kommen sieben Corona-Patienten in dem Krankenhaus aus anderen Bundesländern, 31 sind es in der Bundeshauptstadt insgesamt.

Dies in Verbindung mit der hohen Zahl der Krankenstände führe dazu, dass auch die Situation am AKH sehr angespannt sei. Seit Monaten würden Operationen im Normalbereich verschoben. Vor diesen Problemen warne der Gesundheitsverbund seit langem eindringlich. Die Pandemie sei nicht vorbei und die rasanten Steigerungen bei den Infektionszahlen befeuerten die Situation zusätzlich.

Über 116.000 aktive Corona-Fälle in Wien
Die Bundeshauptstadt verzeichnet aktuell (Stand Freitagnachmittag) 116.474 aktive Corona-Fälle. Die Zahl der mit dem Virus in Zusammenhang stehenden Todesfälle beträgt 3207. Neun Personen sind zuletzt verstorben. Derzeit sind in Wien seit Beginn der Pandemie 750.805 positive Testungen bestätigt. 631.124 Personen sind genesen. 

Wien setzt verkürzte Quarantäne nicht um
Unterdessen wird die Bundeshauptstadt die Möglichkeit der verkürzten Quarantäne nicht in Anspruch nehmen. Man bleibt bei der Variante, dass sich infizierte Personen ab dem fünften Tag der Absonderung freitesten können. Das teilte ein Sprecher von Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) am Freitag mit.

Somit kommt in Wien nicht jene Regel zum Einsatz, die eine Entlassung aus der Quarantäne ab dem fünften Tag ohne Test, aber dafür mit Verkehrsbeschränkung - allerdings mit Berufsausübung unter bestimmten Voraussetzungen - vorsieht. Im Rathaus wurde diese Variante nach rechtlicher Prüfung als „reine Empfehlung“ des Bundes und nicht als verpflichtende Vorgabe klassifiziert.

Festgestellt wurde, dass in dem Dokument des Bundes die Freitestung als gleichwertige Alternative erwähnt werde. Für diese hat der Krisenstab der Stadt sich nun entschieden. Dafür werden infektionsepidemologische Aspekte bzw. Daten in Sachen Freitesten ins Treffen geführt.

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