Beschränkungen bleiben

Quarantäne-Aus für ungeimpfte Kontaktpersonen

Österreich
21.03.2022 12:32

Wer nicht vollständig gegen Corona geimpft ist und Kontakt mit einer infizierten Person hatte, muss seit Montag nicht mehr in Quarantäne. Stattdessen gelten für Betroffene nun „Verkehrsbeschränkungen“: Bei Kontakt mit anderen Personen muss durchgehend eine FFP2-Maske getragen werden, auch Outdoor. Untersagt sind Besuche von Einrichtungen, wo dies nicht möglich ist, etwa die Gastronomie oder Fitnesscenter. Auch Besuche in Gesundheitseinrichtungen sind verboten.

Angekündigt worden war der Schritt seitens der Regierung schon letzten Dienstag, nun sind die Lockerungen in Kraft. Laut Vorgabe des Gesundheitsministeriums müssen als Kontaktpersonen Eingestufte bei Kontakt mit anderen Personen eine FFP2-Maske tragen. Dies gilt auch innerhalb des privaten Wohnbereichs. Bei Kindern von sechs bis 14 Jahren reicht ein Mund-Nasen-Schutz, jüngere Kinder sind davon nicht erfasst.

Behörden können im Einzelfall anders entscheiden
Bei dieser Vorgabe handelt es sich um eine Empfehlung des Ministeriums, die per Erlass von den lokalen Gesundheitsbehörden jeweils im Einzelfall umgesetzt wird. Jeweils gut begründet kann die Behörde das Vorgehen in eigenem Ermessen entscheiden, hieß es am Montag dazu auf APA-Anfrage aus dem Gesundheitsressort.

Komplett untersagt ist Kontaktpersonen (auch mit Maske) der Besuch von Großveranstaltungen wie Fußballspiele oder Konzerte. Auch der Besuch von Einrichtungen mit vulnerablen Personen oder „risikobehafteten Settings“ ist nicht erlaubt. Dies gilt etwa für Alten- und Pflegeheime, Gesundheitseinrichtungen, Obdachlosenheime, Gefängnisse oder Flüchtlingsheime. Möglich ist hingegen grundsätzlich das Verlassen der Wohnung sowie das Einkaufen, die Besorgung der Grundversorgung sowie die Arbeit, wenn dabei durchgehend eine FFP2-Maske getragen wird.

Grundsätzlich nicht als Kontaktpersonen einzustufen sind vollständig immunisierte Personen mit drei „immunologischen Ereignissen“ (z.B. drei Impfungen) - bei Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr reichen zwei solcher Ereignisse. Auch Personen, die innerhalb der letzten drei Monate vor dem Kontakt von einer Infektion mit der Omikron-Variante genesen sind, gelten nicht als Kontaktperson. Ebenfalls nicht als Kontaktperson eingestuft werden Menschen, bei denen beim Kontakt zum bestätigten Fall beide eine FFP2-Maske getragen haben - oder wenn sonstige „geeignete und nachvollziehbar korrekt umgesetzte Maßnahmen zur Minimierung des Infektionsrisikos“ gesetzt wurden.

Verkürzte Quarantäne für Gesundheitspersonal
Die nächste Änderung bei den Quarantäne-Bestimmungen wird noch diese Woche erwartet: Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) hat angekündigt, dass es dann zu einer Lockerung der Quarantäne-Regeln für infizierte Mitarbeiter zumindest in Spitälern und Pflegehäusern kommen soll. Argumentiert wird das im Wesentlichen mit der Überlastung des Personals angesichts der starken Ausfälle in den Gesundheitseinrichtungen. Gleichzeitig soll am Mittwoch wieder die FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen gelten, allerdings nicht in Schulen. Die Verordnung mit den Details dazu wird für die kommenden Tage erwartet.

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