Das Gespräch, in dem Scheuch für die Verleihung einer Staatsbürgerschaft eine Parteispende verlangt haben soll, wurde im Sommer 2009 aufgezeichnet. Daher muss die Korruptionsstaatsanwaltschaft den damals gültigen Paragraphen 304 der Geschenkannahme anwenden: "Ein Amtsträger, der für seine Handlung oder Unterlassung (...) einen Vorteil fordert, annimmt oder sich versprechen lässt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren (bei mehr als 3.000 Euro möglichem Schaden, Anm.) zu bestrafen."
Damit wird Scheuch milder angeklagt als es jetzt möglich wäre. Heute würde das wohl als potenzielle "Bestechlichkeit" gewertet werden, die mit bis zu zehn Jahren Haft geahndet wird. Der Prozess wird übrigens von AvW–Richter Christian Liebhauser geführt - bei einem Schuldspruch stünde Scheuchs Politkarriere vermutlich vor dem Aus. Es gilt die Unschuldsvermutung.
von Kerstin Wassermann, Kärntner Krone
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