Der vorgezogene Wahltag findet am 23. September statt. Sollte es bei der Bürgermeisterwahl keine absolute Mehrheit geben, findet am 23. Oktober eine Stichwahl statt. Endtermin für die Einbringung der Wahlvorschläge ist der 5. Juli, der Stichtag am 5. August.
Noch mehr Gewicht erhalten künftig die Vorzugsstimmen: „Dadurch spiegelt sich deutlicher der Wählerwille wieder“, erklärt Eisenkopf. Weitere Neuerungen: Eine Aufwandsentschädigung für die Mitglieder der Wahlbehörden ist nun möglich. In jeder Gemeinde muss mindestens ein Wahllokal barrierefrei sein. Bei der Briefwahl gibt es außerdem einen einheitlichen Umgang mit den Kuverts.
Diskussion um Wahlrecht für Zweitwohnsitzer
In Niederösterreich wurde am Mittwoch angekündigt, dass das Wahlrecht für Zweitwohnsitzer bei Landtags- und Gemeinderatswahlen fallen soll. „Im Burgenland ist das kein Thema“, so Eisenkopf.
Die ÖVP kündigte eine Befragung unter ihren 1360 Gemeinderäten an. „Diese Frage kann man nicht so einfach über einen Kamm scheren“, meint Landesobmann Christian Sagartz.
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