Lockdown verlängert

Hauptausschuss genehmigte neue Corona-Maßnahmen

Politik
10.01.2022 15:32

Mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und SPÖ hat der Hauptausschuss des Nationalrats am Montag die Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung mit neuen Corona-Maßnahmen genehmigt. Die Maskenpflicht im Freien und die 2G-Kontrollen im Handel etwa gelten somit ab 11. Jänner und sind vorerst bis 20. Jänner 2022 befristet. Auch der Lockdown für Ungeimpfte wurde erneut bis 20. Jänner verlängert. Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) nahm an der Sitzung nicht teil.

Der Minister befindet sich noch bis einschließlich Dienstag in freiwilliger Selbstisolation im Homeoffice, weil er vergangene Woche Kontakt mit dem später positiv getesteten Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) hatte. Vertreten ließ er sich - trotz negativen PCR-Tests, wie es in seinem Büro hieß - von Justizministerin Alma Zadić (Grüne). Diese betonte laut Parlamentskorrespondenz, dass die Omikron-Variante die Sichtweise auf das Corona-Virus verändern werde.

Maskenpflicht im Freien neu
Es seien höhere Infektionszahlen zu erwarten, als man es sich je ausmalen hätte können. Gleichzeitig würden die Auswirkungen geringer sein. Dennoch bleibe man vorsichtig. Mit den geltenden strengen Maßnahmen sei Österreich bereits gut aufgestellt. Der Lockdown für Ungeimpfte werde verlängert, hinzu komme nun etwa die Maskenpflicht im Freien. Es gelte nun, noch mehr Unentschlossene von der Impfung zu überzeugen, so Zadić.

Laut der vom Hauptausschuss genehmigten Verordnung ist eine FFP2-Maske künftig an öffentlichen Orten auch im Freien zu tragen, wenn ein Abstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann. Die Maskenpflicht gilt nicht bei Personen aus dem gleichen Haushalt bzw. engen Bezugspersonen sowie dann, wenn der Mindestabstand zu anderen Personen nur kurzzeitig unterschritten wird - für die NEOS eine zu unklare Regelung. Ebenfalls in der Novelle der Verordnung geregelt ist, dass der 2G-Nachweis ab 11. Jänner im Handel und in Dienstleistungsbetrieben beim Eingang bzw. spätestens beim Bezahlen der Ware oder der Dienstleistung kontrolliert werden muss. Zuständig dafür sind die Betreiber.

Lockdown für Ungeimpfte geht weiter
Die Ausgangsbeschränkungen für Menschen ohne 2G-Nachweis seien aufgrund des nach wie vor drohenden Zusammenbruchs der medizinischen Versorgung notwendig, heißt es in der Begründung. Die Kontaktreduktion sei zur Aufrechterhaltung der bundesweiten Spitalsversorgung weiterhin unerlässlich. FP-Mandatarin Dagmar Belakowitsch sah das anders. Angesichts der derzeitigen Belegung in den Spitälern könne man nicht von einer drohenden Überlastung sprechen, sagte sie. Ein Lockdown sei ein massiver Eingriff in die Grundrechte und dürfe daher immer nur eine Ultima Ratio sein, keine Erziehungsmaßnahme.

Josef Smolle (ÖVP) argumentierte, man müsse vorausschauend handeln. Vorrangiges Ziel müsse es sein, die Omikron-Welle so flach wie möglich zu halten, damit das Gesundheitssystem nicht überlastet werde. Außerdem gelte es, weitere Lockdowns zu verhindern. Auch Ralph Schallmeiner (Grüne) mahnte zur Vorsicht. Die hohen Fallzahlen könnten auch bei weniger schweren Verläufen zu einem Zusammenbruch des Gesundheitswesens führen. Das dürfe man nicht riskieren, sagte er.

Debatte um Mücksteins Abwesenheit
Dass der Gesundheitsminister nicht selbst im Ausschuss anwesend war, sorgte für Diskussion unter den Abgeordneten. Nurten Yılmaz (SPÖ) mutmaßte, der Gesundheitsminister zähle nach den neuen Quarantäneregeln nicht mehr als Kontaktperson und könne sich daher nicht das Privileg herausnehmen, sich in „Privat-Quarantäne“ zu begeben. Dagmar Belakowitsch (FPÖ) hingegen zeigte sich überzeugt, dass für Mückstein noch die alten Regeln gelten müssten und er daher einen Absonderungsbescheid erhalten haben müsse.

Auch Jörg Leichtfried (SPÖ) erkundigte sich nach dem Status des Gesundheitsministers. Nationalratspräsident und Ausschussvorsitzender Wolfgang Sobotka (ÖVP) stellte klar, dass aufgrund des Zeitpunkts der Infektion des Bundeskanzlers für Mückstein noch die alte Rechtslage gelte. Er habe allerdings bisher noch keinen Absonderungsbescheid erhalten und sich deshalb in freiwillige Selbstisolation begeben. Dass Absonderungsbescheide verzögert ausgestellt würden, sei leider immer wieder der Fall, so Sobotka.

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